Führungsstreit am Flughafen Köln/Bonn Im Fall Garvens bleibt Bodewig hart

KÖLN/Bonn · Aufsichtsratschef des Flughafens weist Rücktrittsforderung zurück und lehnt sofortige Gesellschafterversammlung ab.

 Der vorübergehend beurlaubte Flughafenchef Michael Garvens will sich nach Aussage seiner Anwälte erst zu den Vorwürfen äußern, wenn er den Prüfbericht gesehen hat. FOTO: DPA

Der vorübergehend beurlaubte Flughafenchef Michael Garvens will sich nach Aussage seiner Anwälte erst zu den Vorwürfen äußern, wenn er den Prüfbericht gesehen hat. FOTO: DPA

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Das hat es so bisher nicht gegeben: Der Aufsichtsratschef des Köln/Bonner Flughafens, Kurt Bodewig, weigert sich, der Aufforderung der Landesregierung zur Niederlegung seines Mandats nachzukommen. Wie unsere Zeitung erfuhr, begründete der SPD-Politiker diesen Schritt damit, dass sein Rücktritt „zur Unzeit“ käme. Stattdessen könne er Schaden abwenden, wenn er bliebe.

In der Landesregierung löste das Schreiben am Freitag Kopfschütteln aus. Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) will seinen Parteifreund und früheren Spitzenpolitiker Friedrich Merz an Bodewigs Stelle in das Aufsichtsgremium entsenden. Was Bodewig mit „Schaden abwenden“ meint, kann nur gemutmaßt werden. Unter seiner Leitung hatte der Aufsichtsrat vor einer Woche den Flughafen-Geschäftsführer Michael Garvens vorübergehend beurlaubt, nachdem ein Prüfbericht ihm schwere Pflichtverletzungen bis hin zu Untreue vorgeworfen hatte. Offenbar sieht Bodewig die weitere Aufklärung gefährdet, wenn er die Leitung abgibt.

In der Düsseldorfer Staatskanzlei lehnt man diese Darstellung ab. Der Aufsichtsrat habe schließlich einstimmig den Beschluss gefasst, Garvens zu suspendieren. Auch von Merz erwarte man, die Aufklärung fortzusetzen, heißt es.

Vielleicht aber in einer etwas faireren Art und Weise. Das hofft zumindest sein Anwalt Rolf Bietmann. „Ich erwarte ein professionelles Verfahren, wenn es einen Wechsel an der Aufsichtsratsspitze gibt“, erklärte Bietmann. Garvens hatte am Freitag die ihm vom Aufsichtsrat gesetzte Frist für eine Stellungnahme zu den Vorwürfen gegen ihn verstreichen lassen. Sein Mandant werde sich solange nicht äußern, wie er den Prüfbericht nicht gesehen habe, den der Aufsichtsrat bei einem Wirtschaftsprüfer und einer Rechtsanwaltskanzlei in Auftrag gegeben hatte. Bietmann sprach von einer „politischen Schlammschlacht“ gegen Garvens. „Das machen wir nicht mit.“ Es sei in seiner beruflichen Praxis ein „ziemlich einmaliger Vorgang“, dass sich ein Angegriffener zu Vorwürfen äußern solle, die er nur aus der Presse kenne.

Garvens, der seit 2002 in der Geschäftsführung des Airports tätig ist und ihr seit 2004 vorsteht, hatte über seine Anwälte am Dienstag die Beschuldigungen Punkt für Punkt zurückweisen lassen, die seit vergangener Woche in den Medien kursieren. Dabei handelte es sich unter anderen um teure Mitarbeiterfreistellungen, nicht abgerechnete Privatflüge sowie Zahlungen des Flughafens ohne Gegenleistung.

In der schriftlichen Stellungnahme der Anwälte Bietmann und Johannes Zimmermann hatte sich Garvens „gerne und jederzeit bereiterklärt, an der Aufklärung von Sachverhalten mitzuwirken, sobald ihm die Gelegenheit hierzu eingeräumt wird“. In der Form, wie dies der Aufsichtsrat erwartet, will er dies aber offenbar nicht tun. Am Montag hatte die Kölner Staatsanwaltschaft aufgrund der Presseberichte Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts der Untreue aufgenommen.

Rechtlich hat Bodewig aus Sicht der Landesregierung nichts in der Hand. Eine Sprecherin des Verkehrsministeriums sagte: „Ein legitimierter Vertreter des Landes hat das Schreiben (mit der Rücktrittsaufforderung) an ihn versendet.“ Man weiß, dass Bodewig bei Übernahme des Aufsichtsratsmandats eine Erklärung unterschrieben hat, er werde auf Wunsch des Flughafengesellschafters NRW von dem Amt zurücktreten. So ist es Usus.

Laut Satzung der Flughafen-Gesellschaft gibt es noch einen anderen Weg, sich von Bodewig zu trennen: wenn drei Viertel der Gesellschafterversammlung zustimmen. Allerdings sagt die Satzung, dass nur der Aufsichtsratschef oder ein Stellvertreter dazu einladen könne. Das CDU-Kreistagsmitglied Marcus Kitz, der für den Rhein-Sieg-Kreis in der Gesellschafterversammlung sitzt, hat diesen Weg beschritten. Er wollte vor der Aufsichtsratssitzung am 27. November eine „unverzügliche“ Gesellschafterversammlung. Bodewig lehnte das am Freitag ab. Ein „außergewöhnlicher Vorgang“, so Kitz. Wie so vieles im Fall Garvens.

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