Hausverwalter der Bonncom soll Konten geräumt haben

BONN · Es war ein Schock für zahlreiche Wohnungseigentümer in der Region: Der Geschäftsführer der Wohnungseigentumsverwaltung Bonncom soll einen hohen sechsstelligen Betrag von ihm anvertrauten Konten abgehoben und veruntreut haben.

 Wer eine Wohnung kauft, will sein Geld sicher investieren. Verluste wie bei der Bonncom ärgern die Eigentümer.

Wer eine Wohnung kauft, will sein Geld sicher investieren. Verluste wie bei der Bonncom ärgern die Eigentümer.

Foto: dpa

Das bestätigten am Freitag sowohl die Bonner Staatsanwaltschaft als auch der vorläufige Insolvenzverwalter des Unternehmens. Außerdem wird gegen den Hausverwalter wegen Insolvenzverschleppung ermittelt.

Es geht um viel Geld. Auch wenn die Ermittlung des Schadens noch nicht abgeschlossen ist, rechnet der vorläufige Insolvenzverwalter, der Kölner Anwalt Jörg Gollnick, mit einem "hohen sechsstelligen Betrag", der von den Konten der Eigentümer abgezogen wurde.

Von 39 betreuten Eigentümergemeinschaften mit insgesamt 900 Wohnungen in Bonn und Umgebung seien 34 Gemeinschaften von den Machenschaften betroffen, so Gollnick, Für sie bestünden "sehr geringe Chancen", ihr Geld zurück zu bekommen. Realistisch sei eine Rückzahlung von etwa zehn bis 15 Prozent des unterschlagenen Geldes.

Vorübergehend betreut der Insolvenzverwalter die Eigentümergemeinschaften, "damit kein Chaos ausbricht". Die Eigentümer wechselten jedoch bald zu neuen Hausverwaltungen. Die Bonncom soll aufgelöst werden, für die vier Mitarbeiter suche er neue Arbeitsplätze, so Gollnick.

Ein geschädigter Eigentümer, der nicht namentlich genannt werden möchte, erinnert sich: "Wir haben erst durch einen Brief des Insolvenzverwalters von den Vorkommnissen erfahren und waren sprachlos." Für Eigentümer sei es schwierig, die Geschäftstätigkeit einer Hausverwaltung konstant zu überwachen. "Das ist eine Gesetzeslücke, die gestopft werden muss."

Er verweist auf einen starken Preiswettbewerb unter den Wohneigentumsverwaltern in der Region. "Da werden zum Teil Konditionen angeboten, wo man sich fragt, wie die Betriebe überhaupt wirtschaftlich arbeiten können", so der Eigentümer.

Den Hausverwalter der Bonncom, der sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft auch selbst angezeigt hat, erwarten im Falle einer Verurteilung bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Er war am Freitag auf Anfrage des General-Anzeigers nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Die Selbstbedienung an den Konten Bonner Wohnungseigentümer ist kein Einzelfall. "So etwas kommt immer wieder vor", sagte Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin des Vereins Wohnen im Eigentum mit Sitz in Bonn, der sich als Interessenvertretung von Immobilieneigentümern und Verbraucherschutzorganisation sieht. Vor allem die Festgeldkonten für die Instandhaltungsrücklagen seien ein Ziel für betrügerische Hausverwaltungen und sollten kritisch überwacht werden.

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