Krankenkassen Höhere Beiträge für Privatpatienten

Köln · Während die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung 2017 stabil bleiben, müssen Privatversicherte unter Umständen mehr zahlen. Warum?

 Blutdruckmessen beim Arzt: Die PKV honoriert Leistungen für ihre Mitglieder oft besser als die GKV.

Blutdruckmessen beim Arzt: Die PKV honoriert Leistungen für ihre Mitglieder oft besser als die GKV.

Foto: picture alliance / dpa

In der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) soll der durchschnittliche Zusatzbeitrag mit 1,1 Prozent 2017 stabil bleiben. Auch beim allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent ändert sich nichts. Dagegen wird die Private Krankenversicherung (PKV) zum Jahreswechsel deutlich teurer. Ein Verantwortlicher des PKV-Verbandes hat angekündigt, dass zwei Drittel der PKV-Versicherten im Durchschnitt mit Beitragserhöhungen von elf bis zwölf Prozent rechnen müssten.

Der eklatante Unterschied erklärt sich dadurch, dass beide Systeme unterschiedlich kalkulieren. Die GKV erhebt Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze (4350 Euro monatlich) in Prozenten vom Einkommen. Je mehr abhängig Beschäftigte es gibt und je höher die Gehaltssteigerung ausfällt, desto größer ist das Beitragsaufkommen. Die GKV profitiert von der guten Konjunktur, und sie profitiert 2017 von einer Sonderzuweisung von 1,5 Milliarden Euro aus der Reserve des Gesundheitsfonds, der das Beitragsaufkommen an die Kassen verteilt.

Die Beiträge zur PKV richten sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem Gesundheitszustand vor Eintritt in die PKV, dem Eintrittsalter und dem versicherten Leistungsumfang. In jungen Jahren zahlt man mehr Beitrag als man verbraucht, die Differenz geht in die Altersrückstellungen, die in höherem Alter genutzt werden, um steigende Leistungen einigermaßen aufzufangen.

Beitragsanpassungen nach oben setzen voraus, dass die Leistungsausgaben bestimmte Schwellenwerte übersteigen. Geschieht das, müssen auch die übrigen Kalkulationsgrundlagen überprüft werden: die Lebenserwartung und die Zinsen. Je länger die Versicherten leben, desto teurer wird es, je tiefer die Zinsen abrutschen, desto mehr Altersrückstellungen müssen aus Beitragsmitteln (statt aus Zinseinnahmen) angespart werden.

Addieren sich die Faktoren, kann es zu deutlichen Aufschlägen kommen. Allerdings sind Versicherer imstande, die Beitragserhöhungen in gewissem Umfang zu glätten. Wie Bernd Goletz, Sprecher der Versicherungsgruppe Continentale, erläutert, kann man die Beiträge anpassen, wenn die Ausgaben für Ärzte, Krankenhäuser und Arzneimittel um fünf bis zehn Prozent steigen. Zwingend ist der Aufschlag aber erst bei Steigerungen um mindestens zehn Prozent. Die Continentale nimmt für sich in Anspruch, dass sie in der Regel schon dann erhöht, wenn sie kann, aber noch nicht muss. Das sei für die Versicherten schonender.

Tendenziell, so wird eingeräumt, nehmen die Leistungsausgaben in der PKV schneller zu als in der GKV, weil man Leistungen nicht budgetiere und Leistungserbringer besser honoriere als die GKV. Der Ausgabenvorsprung habe sich jedoch abgeschwächt. Mediziner hätten den Spielraum der Honorarsätze wohl weitgehend ausgereizt, so dass die Ausgaben langsamer wachsen.

Zum Beitragsvergleich verweist der PKV-Verband auf Untersuchungen, die die Summe der Beitragseinnahmen durch die Zahl der Versicherten teilten. Danach komme man zwischen 1997 und 2015 zu einem jährlichen Beitragsplus von 3,3 Prozent in der PKV und 2,6 Prozent in der GKV. Nehme man nur die Jahre 2006 bis 2015, schneide die PKV mit plus 2,2 Prozent günstiger ab als die GKV mit 3,7 Prozent.

Ohnehin müssen GKV-Mitglieder beachten, dass der Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent nur für Geringverdiener gilt. Wer mehr verdient, muss den jeweiligen Zusatzbeitrag seiner Kasse zahlen. Deren Sätze schwanken zwischen 0,3 und 1,5 Prozent, erhoben auf den Lohn bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Das bedeutet monatliche Kosten zwischen 2,55 bis 65,25 Euro zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz. Auch kein Pappenstiel.

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