Kommentar zur Klage der AKW-Betreiber Gerangel im Atomnebel

Meinung · Es wird viel vernebelt vor dem Verfassungsgericht. Die Stromversorger argumentieren, ihren Eigentümern sei ein Schaden entstanden, als 2010 garantierte Restlaufzeiten von Atomkraftwerken ein Jahr später kassiert wurden. Dabei hat das nur die Menge teuren, weil strahlenden Mülls begrenzt.

 Fünf Jahre nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima pochen die Energiekonzerne vor dem Bundesverfassungsgericht auf Schadensersatz für den deutschen Atomausstieg.

Fünf Jahre nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima pochen die Energiekonzerne vor dem Bundesverfassungsgericht auf Schadensersatz für den deutschen Atomausstieg.

Foto: dpa

Im Grunde wissen alle – Unternehmen, Regierung und Gewerkschaften – , um was es geht: Die Atomenergie ist politisch initiiert worden. Ihre Risiken sind nie zu Ende gedacht, geschweige denn finanziert worden. Die Unternehmen haben gut daran verdient. Aber wegen der unüberschaubaren Kosten und Risiken rund um den strahlenden Müll konnte die Technologie nie gewinnbringend sein.

Nun geht es darum, wer die Risiken zu tragen hat, die nun mal da sind. Die Versorger haben Rückstellungen in Milliardenhöhe gebildet. Mehr können sie offenbar nicht aufbringen. Sie wollen die Verantwortung loswerden. Denn überließe man sie ihnen, wären sie wohl insolvent. An der Börse wird den Aktien von RWE und Eon nur noch ein Wert zugebilligt, weil Hoffnung besteht, der Staat werde sich mit ihnen das Atomrisiko teilen.

Der Prozess um den Schadenersatz ist Teil des Gerangels im Nebel: Sollte er den Unternehmen zugesprochen werden, wird der Staat die Summe wieder kassieren, indem er die finanzielle Mitverantwortung der Versorger für die Endlagerung erhöht. Gibt es keinen Schadenersatz, steigt die staatliche Quote bei der Risikoübernahme.

Niemand will die Verantwortung für die Atomkraft und ihre Folgen. Aber rund 110.000 Mitarbeiter allein bei RWE und Eon und die Umweltrisiken sind Gründe genug, die Verantwortungslosigkeit nicht auf die Spitze zu treiben.

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