Streit um Bier als Haustrunk Gaffel besteht auf Haustrunk für Mitarbeiter

Köln · Sollte Bier als Lohnersatz ausgegeben werden? Die Brauerei Gaffel sagt ja, die Bundesdrogenbeauftragte sieht das allerdings anders.

 Brauereien zahlen traditionell einen Teil des Lohns in Form von hauseigenen Getränken aus - das "Deputat" oder Haustrunk.

Brauereien zahlen traditionell einen Teil des Lohns in Form von hauseigenen Getränken aus - das "Deputat" oder Haustrunk.

Foto: picture alliance / Julian Strate

Die Brauerei Gaffel weist die Forderung der Bundesdrogenbeauftragten Marlene Mortler (CSU) zurück, die Alkoholabgabe als Lohnersatz zu streichen. „Bier ist ein Kulturgut mit vielen Traditionen. Der Haustrunk gehört dazu“, erklärte Heinrich Philipp Becker, geschäftsführender Gesellschafter von Gaffel, am Dienstag. Die Furcht, das sogenannte Deputat könne zu Alkoholmissbrauch führen, sei unbegründet, weil Bier immer mehr nichtalkoholischen Getränken weiche. Inzwischen hätten Gaffel Fassbrause, Gaffel frei oder Cascara Sparkling einen hohen Anteil am Haustrunk.

Das lässt sich auch in Zahlen belegen, wie das Unternehmen ausführte. Laut Statistischem Bundesamt sank das Volumen von als Lohnersatz ausgegebenem Bier von knapp 600.000 Hektoliter (1991) auf 137.000 Hektoliter (2016). Zudem werde das Deputat, also in Naturalleistungen ausgegebener Lohn, nur außerhalb der Arbeitszeiten konsumiert, hieß es. In der Brauerei herrsche Alkoholverbot. Auch Familienmitglieder und Nachbarn profitierten dabei vom Haustrunk.

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