Köln/Bonn: Klage gegen Vorfeld-Erweiterung Fluglärm-Gegner siegen vor Gericht

KÖLN/LEIPZIG · Die Klage von Anwohnern des Köln/Bonner Flughafens gegen die Erweiterung eines Vorfeldes war erfolgreich.

Wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag bekanntgab, entschieden die Richter, dass lärmbelastete Nachbarn eines Flughafens gegen bauliche Erweiterungsmaßnahmen vorgehen können - auch, wenn die zuständige Planfeststellungsbehörde die Maßnahme als genehmigungsfrei eingestuft hatte.

Die Anwohner könnten gegebenenfalls die Stilllegung dieser Flächen bis zur Erteilung der erforderlichen Genehmigung verlangen, so die Richter. Bei dem Vorfeld handelt es sich um eine Abstellfläche für Flugzeuge.

Die Kläger sind Eigentümer von Grundstücken, die sich in etwa einem Kilometer Entfernung zum Köln/Bonner Flughafen befinden. Sie waren gegen einen Bescheid des Landesverkehrsministeriums vor Gericht gezogen. Das Ministerium hatte dargelegt, für eine Erweiterung des Vorfeldes sei keine Genehmigung nötig. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte den Klägern bereits in Teilen Recht gegeben. (Aktenzeichen: BVerwG 4 C 36.13 - Urteil vom 18. Dezember 2014)

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