Bonner Unternehmertage Firmen besorgt über neues Datenschutzgesetz

Bonn · Auf den 12. Bonner Unternehmertagen können sich Unternehmen aus der Region Antworten auf ihre Fragen auch zum Thema Datenschutz holen.

 Nicolai Besgen organisiert die Bonner Unternehmertage.

Nicolai Besgen organisiert die Bonner Unternehmertage.

Foto: Christoph Papsch

Das neue Datenschutzgesetz, das Ende Mai 2018 in Kraft tritt, stärkt die Rechte der Verbraucher, zieht aber auch für Unternehmen einige wichtige Veränderungen nach sich. Welche Neuerungen auf Betriebe zukommen, darüber berichten am Donnerstag in Bad Godesberg der Arbeitsrechtler Nicolai Besgen und Jörg Rossen von Creditreform Bonn.

„Alle Unternehmen sind derzeit in heller Aufregung“, sagt Besgen von der Kanzlei Meyer-Köring. Dabei sei die Datenschutzreform „ein guter Anlass, sich grundsätzlich mit Datenschutz zu befassen“. Besgen wird sich der Frage widmen, welche Spielräume Arbeitgeber künftig noch haben, wenn sie Mitarbeiter überwachen wollen, gegen die es den Verdacht der Pflichtverletzung gibt. „Aus arbeitsrechtlicher Sicht ändert sich gar nicht so viel“, erklärt Besgen. Aber bekanntlich steckt der Teufel im Detail.

Notwendig wurde die Reform, weil sich die Europäische Union eine neue Datenschutzrichtlinie gegeben hat, die ab 26. Mai 2018 nicht nur für alle in EU-Staaten ansässigen Unternehmen gilt, sondern auch für solche Firmen, die hier nur ihre Dienste anbieten. Was die Betriebe besonders verunsichert: Bei Verstoß gegen die Datenschutzregeln drohen hohe Strafen – bis zu vier Prozent des weltweit erzielten Umsatzes oder 20 Millionen Euro, je nachdem, welcher Wert höher ist. Bisher belief sich die Strafe auf maximal 300 000 Euro, und verhängt worden sei sie auch nur „moderat“, heißt es beim Branchenverband Bitkom. Wie sich das künftig einspielen wird, ist angesichts des neuenInstruments der Verbandsklagen, über die Schadensersatzansprüche von Betroffenen durchgesetzt werden können, völlig unklar.

Rossen von Creditreform sagt, das neue Gesetz sehe keine „Mittelstandsklausel“ vor, da es für jeden Betrieb ab zehn Mitarbeitern gelten werde. „Im digitalen Zeitalter unterhält jedes Unternehmen wenigstens über E-Mails und Newsletter Kontakt mit seinen Kunden und Geschäftspartnern. Dabei entstehen Daten, die tech- nisch geschützt werden müssen.“ Es werde in Zukunft mehr Dokumentationspflichten geben. Und je größer ein Unternehmen sei, desto mehr Nachweise seien zu führen.

Besgen und Rossen berichten im Rahmen der 12. Bonner Unternehmertage, die am 11. und 12. Oktober in der Redoute ab 14 Uhr stattfinden. Der Eintritt ist frei.

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