Cum-Ex-Skandal Fünf Geldhäuser stehen in Bonn vor Gericht

Bonn · Das Landgericht Bonn lädt neben zwei britischen Aktienhändlern auch fünf Geldhäuser, die von dem größten Steuerraub aller Zeiten, dem Cum-Ex-Skandal, profitierten und nun für mehr als 440 Millionen Euro Steuerschaden aufkommen sollen.

 Der Hauptsitz des Bankhauses M.M.Warburg & CO in Hamburg. Die Bankengruppe ist als Beteiligte zum Cum-Ex-Prozess geladen, der am 4. September beginnen soll.

Der Hauptsitz des Bankhauses M.M.Warburg & CO in Hamburg. Die Bankengruppe ist als Beteiligte zum Cum-Ex-Prozess geladen, der am 4. September beginnen soll.

Foto: pa/obs/M.M.Warburg & CO (AG & Co

Das Bonner Landgericht erweitert den Kreis der Prozessbeteiligten im Verfahren zur Aufarbeitung der Cum-Ex-Aktiengeschäfte. Wie das Gericht am Montag mitteilte, werden auch fünf Geldhäuser geladen mit dem Ziel, sie für den entstandenen Steuerschaden aufkommen zu lassen.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass dem Fiskus durch die Geschäfte der beiden angeklagten britischen Staatsbürger mehr als 440 Millionen Euro entgangen sind. Bei den strittigen Anlagegeschäften wurden Karussellgeschäfte mit Aktien rund um den Dividendenstichtag getätigt, bei denen sich die Beteiligten einmal gezahlte Kapitalertragsteuer mehrfach vom Finanzamt zurückerstatten ließen.

Wie der General-Anzeiger erfuhr, handelt es sich bei den geladenen Instituten um die Hamburger Privatbank M.M. Warburg, die Warburg Invest Kapitalanlagegesellschaft, den US-Finanzdienstleister BNY Mellon und eine Fondsgesellschaft der französischen Société Générale sowie Hansainvest.

Das Gericht muss in dem Prozess, der am 4. September beginnt, auch prüfen, ob durch eine Straftat errungene finanzielle Vorteile von den Beteiligten eingezogen werden können. In Betracht kommen laut Gericht auch dritte Parteien, die nicht direkt Täter waren.

Wie funktionieren die Cum-Ex-Geschäfte?

Mit Cum-Ex werden Geschäfte bezeichnet, die um den Stichtag der Dividendenzahlungen von Börsenunternehmen stattfinden. Ziel ist es, sich mithilfe von Banken mehrfach Steuern rückerstatten zu lassen. „Cum“ bezeichnet dabei die Aktien mit Dividendenanspruch, „Ex“ die Papiere ohne. Einfach vorstellen kann man sich das Prinzip, wenn man sich überlegt, wie man hierzulande – theoretisch – Kindergeld ergaunern könnte: Bei Cum-Cum-Geschäften würde ein Deutscher ausländische Kinder kurzerhand als Familienmitglied „anmelden“, um so Kindergeld zu kassieren. Danach würde man sie wieder zurückschicken. Bei Cum-Ex-Geschäften würde die Anmeldung der Kinder gleich in mehreren Familien vorgenommen.

Ähnlich der Fall bei Aktien: Die Kapitalertragssteuer muss man einmal bezahlen. Wenn man es aber schafft, sie zweimal oder mehrmals zurückzufordern, kann man Vermögen machen. Dabei haben die Papiere mit und ohne Ausschüttungsanspruch teils mehrmals in rascher Folge den Besitzer gewechselt, sodass dem Fiskus nicht mehr klar war, wem sie letztlich gehörten und er mehrmals die Steuer rückerstattete.

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