Oppenheim-Prozess Esch lässt Vorwürfe vor Gericht zurückweisen

KÖLN · In seiner ersten Erklärung seit Beginn des Untreue-Prozesses um das Kölner Bankhaus Sal. Oppenheim hat der Bauunternehmer Josef Esch sich gegen den in diversen Zeugenaussagen entstandenen Eindruck gewehrt, die Geschäfte zwischen ihm und der Bank seien ausschließlich in einem exklusiven Zirkel verabredet worden.

Es habe keinen "closed shop" gegeben, aus dem Teile der Gesellschafter und die Kontrollgremien der Bank ausgeschlossen gewesen seien, ließ Esch seinen Anwalt Eberhard Kempf erklären. Kempf stellte seinen Mandanten als strebsamen Unternehmer dar, der sich nach Volksschule und Maurerlehre selbstständig gemacht habe und eher zufällig in Kontakt mit der Bank gekommen sei. Er habe Ende der 1970er Jahre Ärztekongresse besucht, um solvente Kunden für seine Bauherrenmodelle zu finden, und sei so in die Kreise wohlhabender Anleger gekommen.

Der Verteidiger betonte zudem, die ab Mitte der 1990er Jahre von der gemeinsamen Oppenheim-Esch-Holding aufgelegten Immobilienfonds seien stets lukrativ gewesen. In den Jahren 2000 bis 2008 seien daraus pro Jahr Gewinne zwischen fünf und zwölf Millionen Euro entnommen worden.

Esch und den anderen Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft Untreue beziehungsweise Beihilfe dazu im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften der Bank vor. Der derzeit verhandelte Kauf eines Frankfurter Grundstücks war allerdings kein Geschäft eines Oppenheim-Esch-Fonds, sondern das einer eigens gegründeten Gesellschaft bürgerlichen Rechts, der neben Esch auch mehrere Gesellschafter der Bank angehörten.

Diese GbR verkaufte das Gebäude später an die Bank weiter; dabei soll Oppenheim laut Anklage ein Schaden von 76 Millionen Euro entstanden sein. Mehrere Zeugen aus dem Hause des Verkäufers, der Bank AHBR, wurden gestern zum Ablauf der Kaufverhandlungen befragt. Zahlreiche weitere Zeugen werden noch bis mindestens Mitte Oktober dazu gehört.

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