Krankenversicherung in der Kritik Ermittlungen wegen Betrugsverdacht gegen die AOK Rheinland

Düsseldorf · Die Justiz ermittelt wegen Betrugsverdacht gegen die AOK Rheinland und sichert Beweismaterial in Düsseldorf. Insgesamt 86 Kartons sollen dabei sichergestellt worden sein.

Die größte Krankenversicherung in Nordrhein-Westfalen hat Ärger mit der Justiz. Es geht um das nachträgliche Codieren von ärztlichen Diagnosen, das für eine Krankenversicherung bares Geld bedeuten kann. In diesem Zusammenhang hat die Staatsanwaltschaft Hamburg nun eine Razzia bei der AOK Rheinland/Hamburg durchgeführt. „Die Durchsuchungen haben am 27. September 2017 in Hamburg und Düsseldorf stattgefunden“, sagte Oberstaatsanwältin Nana Frombach unserer Redaktion. Hierbei seien 86 Kartons an Beweismitteln sichergestellt worden.

„Ermittelt wird wegen des Verdachts auf Betrug zu Lasten des Gesundheitsfonds und damit der Beitragszahler“, so die Staatsanwältin weiter. Grundsätzlich könne laut Gesetz auf Betrug eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren stehen.

Die Krankenkasse bestätigte die Durchsuchungen. „Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat am 27. September die Geschäftsräume in Düsseldorf und Hamburg aufgesucht“, teilte die Kasse mit. Sie betonte: „Die AOK Rheinland/Hamburg unterstützt die Staatsanwaltschaft bei der Aufklärung des sozialversicherungsrechtlichen Sachverhalts. Sie weist jedoch jeglichen strafrechtlichen Vorwurf entschieden zurück.“ Hintergrund ist ein Finanzausgleichs-System der gesetzlichen Krankenkassen. Danach erhalten die Kassen für rund 80 schwere Diagnosen wie Schlaganfall, Parkinson oder Demenz besondere Geldzuweisungen aus dem Gesundheitsfonds, in den die Beiträge der Mitglieder fließen. Nun soll es zunehmende Bestrebungen von Kassen gegeben haben, möglichst viele dieser Diagnosen vorweisen zu können, so die Staatsanwältin. „In diesem Zusammenhang prüfen wir mögliche betrugsrelevante Täuschungshandlungen durch Verantwortliche der AOK Rheinland/Hamburg.“

Vor einem Jahr hatte die AOK Rheinland/Hamburg in diesem Zusammenhang schon einmal Ärger mit der Aufsicht: Das Bundesversicherungsamt (BVA) forderte 5,6 Millionen Euro zurück, die die AOK aus seiner Sicht zu viel erhalten hatte, plus einen Strafzuschlag von 1,4 Millionen. „Das BVA hatte für 2011 von der AOK aus den erfolgten Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds einen Betrag von sieben Millionen Euro zurückgefordert. Nachdem die AOK zunächst gegen diesen Rückforderungsbescheid geklagt hatte, hat sie im November 2016 den Bescheid im Rahmen eines Vergleichs akzeptiert“, sagte ein BVA-Sprecher.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort
Diskretion, bitte!
Kommentar zum Arbeitslosengeld an der Supermarktkasse Diskretion, bitte!