Erste Erfahrungen mit dem Basiskonto Ein Konto für Flüchtlinge und Überschuldete

Bonn/FRANKFURT · Die Banken in der Region Bonn/Rhein-Sieg lehnen wenig Anträge ab. Es gibt Alltagsschwierigkeiten mit den Ausweispapieren.

Das Recht auf ein Konto gilt unabhängig von der finanziellen Situation des Bürgers.

Das Recht auf ein Konto gilt unabhängig von der finanziellen Situation des Bürgers.

Foto: picture alliance / dpa

Seit Juni vergangenen Jahres müssen Banken und Sparkassen Basiskonten für Flüchtlinge, Wohnungslose und überschuldete Menschen anbieten. Es sind Guthabenkonten ohne Kreditmöglichkeit. Auf die Konten kann man sich staatliche Unterstützungsleistungen überweisen und zum Beispiel die Miete abbuchen lassen. Banken fühlen sich aber in einem Zwiespalt. Denn der Staat, der aus sozialpolitischen Gründen Guthabenkonten für Arme vorschreibt, verschärft zugleich die Gesetzgebung gegen die Geldwäsche.

„Das Problem besteht darin, dass die Banken dazu verpflichtet sind, um Geldwäsche zu vermeiden und um Terrorismusfinanzierung zu vermeiden, sehr genau zu schauen, wer da ihr Kunde wird“, sagt Michael Kemmer, der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken. Da müssten dann auch mal Kontoanträge abgelehnt werden, weil nicht klar sei, welche Ausweispapiere angemessen seien.

Die Identität zu prüfen, sei in der Praxis oft schwierig, weiß Stephan Bruhn, der stellvertretende Vorstandschef der Frankfurter Sparkasse. Es sei zwar geregelt, welche Personaldokumente für eine Kontoeröffnung benutzt werden könnten. Aber nicht immer sähen die Dokumente gleich aus.

In der Praxis läuft die Kontoeröffnung aber recht reibungslos – auch in der Region Bonn/Rhein-Sieg: Die Sparkasse Köln-Bonn stellt bei der Eröffnung von Basiskonten keine größeren Probleme fest. „Alles in allem funktioniert die Kontoeröffnung gut“, sagt Sprecher Jörg Wehner. Es gebe in einigen Fällen zu Schwierigkeiten mit den Legitimationen und den unterschiedlichen Arten der Papiere kommen. Wirkliche Probleme seien der Ausnahmefall.

Die Kreissparkasse Köln bietet bereits seit vielen Jahren ein Girokonto für Jedermann auf Guthabenbasis an, berichtet Sprecher Michael Schwarz . Vor diesem Hintergrund spiele das Basiskonto nur eine untergeordnete Rolle. So wurde unter den im vergangenen Jahr über 7 000 neuen Girokonten für Flüchtlinge und Asylbewerber nur jedes zehnte als Basiskonto eröffnet – die übrigen 90 Prozent in einem klassischen Kontomodell. Bei der Kreissparkasse standen 2016 den rund 750 eröffneten Basiskonten 180 abgelehnte Anträge gegenüber, wobei die Tendenz im Jahresverlauf rückläufig gewesen sei.

Mitunter müssen Anträge auf die Eröffnung eines Basiskontos abgelehnt werden, wenn die mitgebrachten Dokumente zur Identitätsfeststellung nicht den gesetzlichen Vorgaben genügen, so Schwarz. Ein Grund sei, dass die zunächst von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ermöglichten Erleichterungen bei der Legitimation im Juli 2016 durch Inkrafttreten der Zahlungskonto-Identitätsprüfungsverordnung wieder eingeschränkt wurden. So wurde klargestellt, dass ein Ankunftsnachweis oder eine Duldungsbescheinigung zur Identifizierung bei einer Kontoeröffnung ausreichend ist. Die Identifizierung mittels anderer Dokumente wie einer Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender, die zwischenzeitlich von der Bafin akzeptiert wurde, sei hingegen nicht mehr zulässig.

Bei der Volksbank Bonn/Rhein-Sieg sind erst 50 Anträge auf ein Basiskonto eingegangen: „Das läuft nicht viel anders als bei anderen Konten“, sagt Sprecher Wilhelm Wester.

Durchschnittlich eröffnet die Postbank monatlich rund 3 500 Konten Basiskonten, berichtet Sprecherin Iris Laduch-Reichelt. Seit Einführung der gesetzlichen Regelung habe sich Zahl der Eröffnungen kaum erhöht: „Einen Grund dafür sehen wir in der Tatsache, dass wir bereits vor Einführung EU-Richtlinie auch ausländischen Interessenten ein Konto eröffnet haben, wenn uns die gesetzeskonforme Legitimation des Kunden möglich war und der Kunde ein gültiges Aufenthaltspapier vorgelegt hat.“ Der Gesetzgeber habe klargestellt , dass zu den bereits akzeptierten Dokumenten nur die Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung und der Ankunftsnachweis für eine Kontoeröffnung akzeptiert werden müssen. Es handele sich um auf Deutsch ausgestellte Papiere. Deshalb sei die Prüfung der Papiere praktikabel.

Bei Martin Trautwein, dem Leiter der Caritas-Schuldnerberatung in Frankfurt, trifft sich ein anderes Klientel für das Basiskonto, die Überschuldeten. In Deutschland seien gut zehn Prozent aller Erwachsenen überschuldet: „Das sind die Menschen, denen die Konten gekündigt wurden, weil sie sie nicht mehr bedienen konnten, die arbeitslos geworden sind, wo das dritte Kind kam, wo einfach plötzlich nichts mehr ging. Die brauchen ein Basiskonto und die kriegen Schwierigkeiten gemacht.“

Die Schwierigkeiten sind vielfältig: Ein Basiskonto muss man bei einer Vermögensauskunft angeben. Und dann kommen Gläubiger und versuchen, die eingehenden Sozialleistungen zu pfänden. Und die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto soll vielen Instituten zu aufwendig sein. Andere drängen die Betroffenen mit hohen Gebühren aus Kundenkreis und Filiale.

Wem ein Basiskonto verweigert wird, kann sich beschweren. Dafür ist die in Bonn ansässige Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zuständig, die Bafin. In deren Internetangebot finde man die Beschwerdeformulare, erklärt Schuldnerberater Trautwein. „Man kann auch zu seiner Schuldnerberatung in der Nähe gehen.“

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