GA-Serie "Bonn macht erfinderisch" - Folge 5 Ein Akt der Bürokratie

Bonn · Start-ups haben vor allem in der Gründungsphase sehr viel zu beachten. Der Gang zu den Ämtern ist für viele der Jungunternehmer auch in Bonn und der Region ein echter Hürdenlauf.

Die geniale Idee ist geboren, das erste Beratungsgespräch hat stattgefunden und ein Investor ist bereits in Aussicht. Was nach einem idealen Gründerstart klingt, ist jedoch nur die halbe Miete. Auf viele Start-ups wartet nämlich erst der Gang durch den Dschungel der Bürokratie. „Es ist kompliziert zu gründen. Das ist eine Rennerei oder besser gesagt: ein Hürdenlauf“, erklärt Markus Heinen vom Amt für Wirtschaftsförderung der Stadt Bonn. Wo sich Jungunternehmer überall anmelden und registrieren müssen und was in der Gründungsphase sonst noch alles auf sie zukommen kann:

Arbeitsagentur

Der Schritt zum Jobcenter ist für viele Gründer, die noch keine Finanzierung sicher haben, unumgänglich. So auch für Sebastian Schulz und Milan Wolfs vom Bonner Start-up „Wertewandel“ – einer App für nachhaltiges Einkaufen. „Nach der Uni hatten wir erst keine andere Wahl“, sagt Schulz. Zwar habe man bereits einen Businessplan gehabt, aber das Exist-Gründerstipendium noch nicht in der Tasche.

Und so blieb ihnen trotz Nebenjob erstmals nichts anderes übrig, als Hartz IV zu beantragen, um die Kosten für Lebensunterhalt und die Entwicklung der App zu tragen. Um das Geld zu bekommen, mussten sie wie üblich Bewerbungen schreiben, Interesse für Jobangebote zeigen und an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen. „Das war für beide Seiten oft eine nervige Situation“, erinnert sich Schulz.

Kalkulation

„Niemand kann ganz genau in die Zukunft schauen. Aber man sollte schon eine möglichst präzise Schätzung abgeben und die ersten Monate mal durchkalkulieren“, sagt Gründungsberater Heinen. Manche würden es als Beleidigung ihrer Intelligenz ansehen, wenn sie für das Beratungsgespräch in einer Tabelle eine Kalkulation ihres Projekts machen sollen, verrät der Fachmann: „Das Vertrauen in die eigene Idee ist zwar wichtig, aber man sollte auch kalkulieren.“

Außerdem rät er den Jungunternehmern, einige Fragen zu klären, bevor sie Verträge abschließen: Wie hoch wird etwa die Kundenfrequenz und damit der Umsatz sein, und wie steht es um Mitbewerber? Auch eine Zielgruppenanalyse sei ratsam, findet Heinen. Die Volksbank bietet etwa Branchenbriefe mit Erfahrungswerten.

Gewerbeanzeige

Gründer aller Bereiche müssen ihr Gewerbe anzeigen. „Das ist eine einseitige Willenserklärung, die in der Regel von der Stadt angenommen wird“, erklärt Heinen. Eine Kopie der Gewerbeanzeige geht ans Finanzamt zur steuerlichen Erfassung des Unternehmens. Das Finanzamt prüft dann bei den Gründern, ob diese Umsatz und Gewinn geltend machen.

Steuermeldung

„Im ersten Jahr müssen wir jeden Monat eine Umsatzsteuermeldung machen“, berichtet Schulz von Wertewandel. Um sich weiter intensiv der Entwicklung der App zu widmen, habe man sich steuerlich beraten lassen und alle Fragen rund um das Thema in die Hände von anderen Experten gegeben. „Auch wenn wir das selber machen könnten, sind wir so auf der sicheren Seite und können uns besser auf unser Projekt fokussieren“, sagt Schulz.

Reisegewerbekarte

Start-ups, die zum Beispiel mit einem Foodtruck unterwegs sind und selbst gemachte Speisen verkaufen, brauchen dafür eine Erlaubnispflicht. Der grüne Ausweis, den man für 200 Euro bekommen kann, gilt wie ein Führerschein bundesweit und auf Lebenszeit.

Tüv-Zulassung

Einige Jungunternehmer, die mobil unterwegs sind, brauchen einen Tüv, etwa für Verkaufsstände. Standbesitzer machen zur Abnahme ihrer Innenausstattung am besten einen Termin bei der Zulassungsstelle. Dabei geht es unter anderem um das Verlegen von Gasleitungen.

Lebensmittelüberwachung

Das Lebensmittelüberwachungsamt ist für den Verbraucherschutz zuständig. So nimmt es zum Beispiel auch Foodtrucks genau unter die Lupe und führt immer wieder Kontrollen durch. Dabei schaut es etwa, ob die Oberfläche gut abwaschbar ist und der Fußboden pflegeleicht.

Berufsgenossenschaft

Gründer, die ein größeres Team leiten, müssen ihre Mitarbeiter – wie alteingesessene Firmen auch – bei der Berufsgenossenschaft anmelden. So werden die Angestellten versichert, wenn ihnen während der Arbeit etwas zustößt.

IHK-Mitgliedschaft

Unternehmensgründer müssen Mitglied bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) werden. Dazu gehören alle Kleingewerbetreibenden (GbR) und zudem alle im Handelsregister eingetragenen Unternehmen (OHG), also auch Angehörige Freier Berufe, die als Rechtsform eine GmbH gewählt haben. Ausgenommen von dieser Regel sind Handwerker und Landwirte.

Versicherungen

Weitere sinnvolle oder notwendige Anlaufstellen für Start-ups sind in der Gründungsphase, aber auch darüber hinaus neben Banken und Versicherungsdienstleistern auch die Verbraucherzentrale und die Rentenberatung. Gerade beim Thema Versicherungen sollte man sich mehrere Angebote einholen, sagt Heinen. „Die Gründer müssen dabei folgende Fragen klären: „Wo sind die Grenzen und welche und wie viele Versicherungen brauche ich überhaupt?“, so der Gründungsberater.

Am kommenden Mittwoch, 7. Dezember, geht es in der GA-Serie "Bonn macht erfinderisch" um Markenbildung. Wie wird aus einer zündenden Idee eine bekannte Marke und warum ist Markenschutz so wichtig?

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