Terrorabwehr in Kölner Häfen EU-Urteil rügt mangelnde Terrorabwehr in Häfen in NRW

Bonn · Ein Rechtsstreit mit der Wirtschaft verzögerte die Umsetzung von EU-Richtlinie zur Hafensicherheit. Die Regierung in Düsseldorf will inzwischen die Sicherheitsmängel abgestellt haben.

 Container im Hafen von Köln-Niehl

Container im Hafen von Köln-Niehl

Foto: picture-alliance/ dpa

Nordrhein-Westfalen hat nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) nicht genug für den Schutz von Häfen vor Terroranschlägen getan. Das am Donnerstag veröffentlichte Urteil nennt ausdrücklich elf Häfen, zu denen Köln-Niehl I, Godorf, Düsseldorf und Neuss gehören. Das Verkehrsministerium in Düsseldorf verwies darauf, dass die Gerichtsentscheidung die Situation von 2013 wiedergebe. In den meisten Fällen seien die fehlenden Gefahrenabwehrpläne inzwischen erstellt worden. Die Beteiligungsverfahren mit Hafenbetreibern, Kommunen und Polizei seien abgeschlossen.

Grund für die Verzögerung war ein Rechtsstreit zwischen der Landesregierung und den Verbänden der Hafen-, Bahn- und Logistikwirtschaft. Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 hatte die EU-Kommission auch Binnenhäfen, die von Küstenmotorschiffen angelaufen werden, sowie Containerterminals in Häfen als mögliche Terroranschlagsziele eingestuft und von den Mitgliedstaaten verlangt, Risikobewertungen abzugeben sowie Pläne zur Gefahrenabwehr aufzustellen.

Die Wirtschaftsverbände klagten allerdings gegen das erste Hafensicherheitsgesetz der NRW-Regierung, weil es den Unternehmen die Kontrolle der Zufahrtswege zu den Häfen aufbrummen wollte. Eine solche hoheitliche Aufgabe müsse der Staat übernehmen, es handele sich um unzumutbare Kosten für die Branche, lautete der Vorwurf. Ein mehrjähriger Rechtsstreit folgte, der 2013 in einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts zugunsten der Hafenwirtschaft ausging. Das 2010 geänderte Hafensicherheitsgesetz musste die Regierung zurückziehen. Ohne die strittigen Passagen wurde es 2015 durch ein Reformgesetz ersetzt.

Die Betreiber der Kölner Häfen teilten am Donnerstag mit, dass bei ihnen seit 2010 die fraglichen Gefahrenabwehrpläne gemeinsam mit der Bezirksregierung Düsseldorf, die für die Hafensicherheit zuständig ist, Risikobewertungen und Gefahrenabwehrpläne erstellt worden seien. So wurden spezielle Sicherheitsbeauftragte benannt, die für die Sicherheit der Häfen und Anlagen sorgen müssen und dafür speziell geschult werden. Auch das Hafenpersonal wie Hafenmeister und Kranführer würden regelmäßig geschult und nähmen an Sicherheitsübungen teil.

Ferner seien Meldewege neu organisiert worden. So ist genau vorgeschrieben, wo und wie sich ein Binnenschiffer anmelden muss, wenn er einen Kölner Hafen anlaufen will, oder welche Stellen bei welchen Situationen zu verständigen sind. Bestimmte, als besonders gefährdet eingeschätzte Anlagen, wurden mit neuen Zäunen und Zugangskontrollen versehen. Dazu gehört etwa das CTS-Containerterminal im Niehler Hafen.

Wie die Kölner Häfen erläuterten, sind die Gefahrenabwehrpläne interne Dokumente, die zur Abstimmung zwischen Behörden, Hafenbetreiber und Unternehmen dienen. Die hoheitlichen Aufgaben nähme weiter die Polizei wahr.

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