Vorfeld-Erweiterung Dämpfer für den Flughafen Köln/Bonn

KÖLN · Einen klaren Sieger im Streit um Erweiterungen am Flughafen Köln/Bonn gab es am Montag nicht. Die Lärmschutzgemeinschaft, die Klagen von Anwohnern unterstützt hatte, freute sich über einen "Teilerfolg". Richter monieren Genehmigungsverfahren bei Erweiterung des Vorfelds.

Die Flughafengesellschaft begrüßte, dass die Nutzung eines Vorfelds vom Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster nicht, wie von den Klägern beantragt, untersagt wurde.

Bei dem Streit geht es um eine Erweiterung des Vorfelds im Osten des Flughafengebäudes um 30.000 Quadratmeter, mit der letztlich Abstellplatz für fünf weitere Flugzeuge geschaffen wurde. Das Vorhaben war dem NRW-Verkehrsministerium 2007 angezeigt worden. Das Ministerium hatte entschieden, dass dafür kein luftverkehrsrechtliches Zulassungsverfahren erforderlich sei und auch keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden müsse, weil Rechte Dritter nicht verletzt würden.

Aber nicht nur gegen diese Entscheidung reichten Anwohner Klage ein. Sie schlossen auch vorangegangene Ausbauten wie das Terminal 2, Frachthallen, Abstellflächen und Zufahrtswege wegen nicht ausreichender Prüfung von Lärmauswirkungen mit ein. Der 20. Senat des OVG gab den Klagen teilweise statt, wie das Gericht mitteilte. Die Richter hoben dabei die Entscheidung der Aufsichtsbehörden auf, kein luftverkehrsrechtliches Zulassungsverfahren für die Vorfelderweitung durchzuführen.

Insbesondere habe die Behörde bei der Vorprüfung des Vorhabens keine zutreffende Beurteilung des Bodenlärms vorgenommen und versäumt abzuschätzen, wie sich die Zahl der Flugbewegungen entwickele und in Folge dessen die Zahl der Bodenbewegungen. Auch die Beurteilung früherer Erweiterungsmaßnahmen durch die Behörden weise Fehler auf, so die Richter. Ausdrücklich betonten sie, die Kläger seien als lärmbetroffene Anwohner klageberechtigt.

"Das Gericht erkannte die Salami-Taktik des Flughafens bei seinen schrittweisen Ausbauten", so Helmut Breidenbach, der Vorsitzende der Lärmschutzgemeinschaft Köln/Bonn. Sämtliche Ausbauten erfolgten mit einem so genannten Negativattest und würden damit wie ein übliches Wohnhaus genehmigt. So würden Umweltverträglichkeitsprüfungen umgangen, so Breidenbach weiter. "Wohl kein anderer Flughafen in Deutschland hat im Laufe der Jahre ungeprüft sein Gesicht derart geändert vom einstigen Dornröschenschlaf bis hier zu einem Monster der Nacht", sagte Breidenbach.

Einen Anspruch der Kläger auf Nutzungsuntersagung verneinten die Richter des OVG allerdings. Es fehle an einer Rechtsverletzung der Kläger. Ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit sei nicht verletzt, so die Richter. Selbst die vom Flughafen insgesamt ausgehende Lärmbelastung habe kein solches Ausmaß, um eine dadurch bedingte Gesundheitsgefährdung anzunehmen. Auch aus europäischem Recht ergebe sich kein Anspruch der Kläger auf Nutzungsuntersagung. Dieser Teil des Urteils ist nach dem Geschmack der Flughafengesellschaft, die in einer Mitteilung ausdrücklich "begrüßt", dass die Nutzung des Vorfelds A nicht untersagt wird.

Eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht ist zugelassen. Breidenbach kündigte bereits gegenüber dieser Zeitung an, vor das Bundesverwaltungsgericht zu ziehen. Die Flughafengesellschaft will nach Vorlage der Urteilsgründe prüfen, ob sie Revision einlegt.

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