Berufungsverfahren Bonnerin setzt sich erneut gegen Abmahnverein durch

Köln · Vera Dietrich hat sich überraschend erneut gegen einen Abmahnverein durchgesetzt. Im Berufungsverfahren gab das Gericht der Bonner Kleinunternehmerin recht - und sprach dem Verein die Klagebefugnis ab.

Damit hatte sie nicht gerechnet: Als Vera Dietrich am Freitag den Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Köln in ihrem Rechtsstreit mit einem Abmahnverein entgegennahm, reagierte sie in den ersten Minuten danach ziemlich verblüfft: „Das war ein Krimi, total spannend.“

Ein mehr als einjähriger Rechtsstreit mit dem Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen (Ido) endet für Dietrich damit glimpflich. Das OLG sprach dem Verein in einem Berufungsverfahren die Klagebefugnis ab, weil er für den Prozess eine fehlerhafte Mitgliederliste vorgelegt hatte. Dessen Richtigkeit hatte Ido-Geschäftsführerin Sarah Spayou sogar in einer eidesstattlichen Erklärung bestätigt. Die Anwältin des Ido zog daraufhin am Freitag die Berufung zurück.

Der Verband hatte Dietrich nach einem Formfehler auf der Website ihres Onlineshops abgemahnt, über den sie selbst entworfene und importierte Schals verkaufte. Dietrich zahlte zwar zunächst, lehnte es dann aber ab, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, da sie befürchtete, wie so viele Kleingewerbetreibende durch den Ido in einen nicht endenden Kreislauf von Abmahnungen zu geraten. Einen ersten Erfolg konnte sie im Mai vor dem Bonner Landgericht erzielen, als die Richter den Antrag auf einstweilige Verfügung des Ido ablehnten, mit dem er die Unterlassungserklärung erzwingen wollte. Gegen diesen Beschluss legte er schließlich vor dem Kölner OLG Berufung ein.

Was die Verhandlung am Freitag zu einem Krimi machte, war der Umstand, dass die vorsitzende Richterin Dorothea Hammer zu Beginn betonte, aus Sicht des Gerichts habe die Berufung „Aussicht auf Erfolg“. Es sei „unstrittig“, dass die Beklagte gegen die Kennzeichnungspflicht verstoßen habe, indem sie die Materialzusammensetzung eines Schals nicht erwähnt habe.

Hammer führte aus, dass sich der Gesetzgeber nun mal entschieden habe, Abmahnungen zum Teil des Wettbewerbsrechts zu machen. Statt gleich vor Gericht ziehen zu müssen, soll das Instrument Mitbewerbern eine außergerichtliche Einigung bei Pflichtverletzungen von Unternehmen ermöglichen. Dietrich argumentierte in dem Verfahren aber, dass der Ido Abmahnungen zum bloßen Abkassieren missbrauche. Denn die Strafen, die mit den Unterlassungserklärungen verbunden sind, belaufen sich bei mehrfacher Zuwiderhandlung schnell auf mehrere tausend Euro.

Die Beklagte Dietrich hatte schon vor dem Bonner Landgericht ihren Anwalt Christian von der Heyden ausführen lassen, dass es sich beim Ido in Wahrheit um eine „Schutzgeldgemeinschaft“ handele, die Gewerbetreibende in seine Arme treibe, indem er ihnen verspreche, sie dann mit Abmahnungen in Ruhe zu lassen.

Für die missbräuchliche Nutzung des Instruments Abmahnungen spreche etwa, dass von den 17 500 Abmahnungen, die es jährlich laut einer Studie des Dienstleisters Trusted Shops gebe, mehr als die Hälfte vom Ido ausgesprochen würden, so von der Heyden. Diese Zahlen wollte Richterin Hammer allerdings nicht gelten lassen, die Studie sei nicht repräsentativ, erklärte sie.

Schließlich ergriff Dietrich selbst das Wort. Sie holte eine 44 Namen umfassende Mitgliederliste hervor, mit der der Ido seine Klagebefugnis beweisen wollte. Dietrich und ihr Anwalt hatten jeden Betroffenen versucht zu kontaktieren. In vielen Fällen gelang es ihnen nicht, bei einigen Personen war die Mitgliedschaft längst beendet. „Was braucht es, dass ein Gericht den Ido zwingt, alle Informationen offen zu legen?“, fragte Dietrich fast verzweifelt. Es kam zu mehrfacher Unterbrechung der Verhandlung, um der Klägerin Zeit zu geben, die Mitgliedschaft zu beweisen. Dies gelang tatsächlich nicht. Als sie den Gerichtsbeschluss schließlich verkündete, sagte die Richterin: „Es wird spannend: Abweichend von dem, was ich anfangs gesagt habe: Es sieht anders aus.“ Ob die falsche eidesstattliche Erklärung für den Ido strafrechtliche Folgen haben wird, blieb offen.

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