Festnahme in Bonn Bewährungsstrafe für Spirituosenhändler Schoenberger

Bonn/Hamburg · Der Spirituosenhändler Christian Lutz Schoenberger, der im November im Bonner Kameha festgenommen wurde, ist verurteilt worden. Nun äußert er sich auch zu den Kontakten zu Von-Floerke-Gründer David Schirrmacher.

Der Spirituosenhändler Christian Lutz Schoenberger in Hamburg.

Der Spirituosenhändler Christian Lutz Schoenberger in Hamburg.

Foto: Privat

Der im Bonner Kameha Grand Hotel festgenommene Unternehmer Christian Lutz Schoenberger ist in Hamburg zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft warf ihm Betrug in mehreren Fällen vor. Die Taten hatten sich bereits im Mai und Juni 2015 ereignet. Schoenberger hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Schoenberger war Anfang November bei einem Essen im hoteleigenen Restaurant Yunico festgenommen worden. Ein Bonner Unternehmer, dem er Geld schulden soll, hatte ihn erkannt und die Polizei gerufen. Die rückte daraufhin an, da Schoenberger per Haftbefehl gesucht wurde. Als Grund gibt das Amtsgericht Hamburg Fluchtgefahr an, da Schoenberger über keinen festen Wohnsitz verfügte. Er selbst sagt dazu, dass er versäumt habe, seine Meldeanschrift zu wechseln. „Da ich sehr viel Reise, entstand wohl der Eindruck, dass ich abhauen könnte.“

Das nun verhängte Urteil gründet sich laut Gerichtssprecher Kai Wantzen auf Betrug in Tateinheit mit Urkundenfälschung in zwei Fällen, versuchten Betrug in Tateinheit mit Urkundenfälschung in fünf Fällen sowie Betrug. Zudem wird Schoenberger „für die Dauer von drei Jahren verboten, selbst oder über Dritte gewerbliche Internetplattformen für den Onlinevertrieb von Produkten und Dienstleistungen an Verbraucher zu betreiben“, so Wantzen. Schoenberger hat am Donnerstag gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt. „Ich bin von daher noch straffrei und unschuldig“, sagt er. Außerdem sei er "nicht direkt" wegen einem seiner Onlineshops, sondern anderer Geschäfte angeklagt gewesen.

Urteil bestehe aus zwei Fällen

Laut Wantzen besteht das Urteil aus zwei Fällen. In einem geht es darum, das Schoenberger Computer bestellt, aber nicht bezahlt haben soll. In dem anderen ist der Onlineshop drinkdeluxe.de Thema. Schoenberger soll dabei eine Firma zwischengeschaltet haben, die für ihn Lieferungen bezahlte und im Gegenzug das Recht eingeräumt bekam, das Geld der zahlenden Kunden zu erhalten. Lieferungen wurden laut Wantzen als verschickt deklariert, obwohl sie es nicht waren, woraufhin Zahlungen von Kunden storniert wurden und die Zwischenfirma leer ausging. „Der Schaden beläuft sich auf rund 21.600 Euro“, sagt Wantzen weiter.

Schoenberger ist in der Spirituosenbranche genauso bekannt wie umstritten. Mit Internetseiten wie stardrinx.de oder welovedrinks.de verkaufte er in großen Mengen Alkohol – lieferte die Bestellungen aber nicht immer aus. Das hatte bereits Ermittlungen der Justiz zur Folge. Die Hamburger Staatsanwaltschaft wollte gegen ihn ein Verfahren wegen gewerbsmäßigen Betrugs eröffnen, was die Richter mangels Beweisen ablehnten. Als Begründung führten sie damals an, dass keine klare Betrugsabsicht zu erkennen gewesen sei. Vielmehr sei Schoenberger, der einen Getränke-Onlinehandel im großen Stil aufbauen wollte, von den Bestellungen überrumpelt worden. Der Unternehmer war zuletzt auch in Bonn in Erscheinung getreten. Unter anderem stand er in Kontakt zu Von-Floerke-Gründer David Schirrmacher. Der wird von Kunden stark kritisiert, weil er in seinem Onlineshop bestellte Spirituosen auch Wochen nach der Bestellung nicht ausgeliefert hat (der GA berichtete).

Geschäftliche Beziehungen zueinander dementiert

Zunächst hatten beide geschäftliche Beziehungen zueinander dementiert. Im Gespräch mit dem General-Anzeiger räumte Schirrmacher dann aber ein, mit dem umstrittenen Hamburger zumindest per E-Mail in Kontakt gestanden zu haben. Er habe mehr über „die Vorwürfe gegen den Unternehmer herausfinden“ wollen. Auch Schoenberger äußert sich nun anderslautend: „Ich habe keine operativen Arbeiten bei von Floerke getätigt und nur Ware geliefert sowie Tipps im Marketing erteilt.“

Zudem habe er angeboten, das Bekleidungsunternehmen finanziell zu unterstützen. Widersprüchlich sind auch die Angaben zu Investor Frank Thelen, der Anteile an Schirrmachers Unternehmen hält. „Thelen wusste von der ersten Woche Bescheid über die Geschäftsbeziehung zwischen mir und von Floerke“, so Schoenberger. Thelen wiederum sagt, dass er nichts davon gewusst habe. Schirrmacher äußerte sich bislang nicht dazu.

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