Michael Garvens Beurlaubter Flughafenchef für Köln/Bonn zurück im Job

Köln/Bonn · Der zuvor beurlaubte Chef des Flughafen Köln/Bonn ist zurück an seinen Schreibtisch gekehrt. Der Aufsichtsrat äußert sich morgen, ob er juristisch dagegen vorgeht.

Nieselregen und kein großer Bahnhof, statt dessen nur ein Fotograf neben der Einfahrt zum Verwaltungsgebäude des Köln/Bonner Flughafens. Ein tristes Ambiente erwartete am Mittwochmorgen Flughafenchef Michael Garvens auf dem Weg zu seinem Arbeitsplatz, nachdem das Landgericht Köln tags zuvor per einstweiliger Verfügung die Beurlaubung des Managers aufgehoben hatte. Garvens war angesichts einer Untersuchung im Auftrag des Flughafen-Aufsichtsrates über mögliche Unregelmäßigkeiten vor drei Wochen beurlaubt worden. Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn wegen Untreue. Garvens weist die Vorwürfe über angebliche Fehler zurück.

Er werde sich zunächst um das Unternehmen, die Mitarbeiter und die Kunden kümmern, ließ Garvens am Mittwoch mitteilen. Der Aufsichtsrat des Flughafens äußerte sich ähnlich knapp. „Der Aufsichtsrat wird sich morgen Vormittag mit dem weiteren Vorgehen in Bezug auf die ergangene Einstweilige Verfügung auseinandersetzen“, so der 1. Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats der Flughafen Köln/Bonn GmbH, Sven-Christian Schwarzbach in einer schriftlichen Stellungnahme.

Wie der Aufsichtsrat auf die einstweilige Verfügung reagieren wird, darüber verlautete vom Bund als einer der drei größten Aktionäre nichts. Dietmar Zwengel, Sprecher des Bundesministeriums der Finanzen, sagte auf Anfrage: „Das kommentieren wir nicht.“ Wie der Bund hält das Land NRW knapp 31 Prozent der Anteile. Köln ist größter Anteilseigner mit gut 31 Prozent. Bonn hält gut sechs Prozent, der Rheinisch-Bergische Kreis und der Rhein-Sieg-Kreis zusammen knapp ein Prozent.

Geplatzte Wahl im Aufsichtsrat

Juristisch könnte der Aufsichtsrat gegen die einstweilige Verfügung vorgehen. Erfolgsaussichten räumt ihm Garvens' Anwalt Rolf Bietmann aber keine ein. Ohne mündliche Verhandlung habe die 10. Kammer für Handelssachen des Kölner Landgerichts entschieden. Das wertet Bietmann als Hinweis, dass die Rechtslage eindeutig zu Gunsten seines Mandanten ist.

Garvens hänge am Flughafen, hatte Bietmann am Dienstagabend gesagt. In 16 Jahren an der Spitze habe er ihn zu einem Vorzeigeunternehmen entwickelt. „Der Flughafen ist Garvens' Lebenswerk“, so Bietmann. Da müsse es zumindest Stil haben, wie der Flughafen mit Garvens umgehe. Doch habe der Aufsichtsrat dem Flughafenchef noch nicht einmal die genauen Vorwürfe mitgeteilt. Erst am 5. Dezember könne Garvens Einblick in die Unterlagen nehmen.

Nicht der einzige Fauxpas. Als „eine Frage des guten Stils“ bezeichnete es Barbara Dauner-Lieb, Direktorin des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Uni Köln, den neuen Aufsichtsrat einzubeziehen. Friedrich Merz (CDU) war von den Gesellschafter in das Gremium gewählt worden, nachdem Aufsichtsratschef Kurt Bodewig (SPD) von ihnen abgesetzt worden war.

Am Montag sollte er zum Vorsitzenden des Gremiums gewählt werden. Doch Merz war nicht zu der Sitzung eingeladen und erschien auch nicht. Die Wahl platzte. Denn wenn Herr Merz also tatsächlich schon rechtlich Aufsichtsrat war, dann konnte keine wirksame Wahl zum Aufsichtsratsvorsitzenden erfolgen, wenn er nicht eingeladen war, so Dauner-Lieb. Daran ändert sich ihrer Meinung nach auch nichts, wenn die Einladung zu der Sitzung erfolgte, bevor er Aufsichtsrat wurde. Der amtierende Aufsichtsratsvorsitzende hätte ihn dann entweder fragen müssen, ob er mit einer Abkürzung der Frist einverstanden ist, oder aber die Sitzung verlegen müssen.

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