Physiotherapie in Bonn Anerkennung ausländischer Abschlüsse dauert zu lange

Bonn · Das zuständige Landesprüfungsamt ist durch die große Zahl von Anträgen überlastet. In der medizinischen Rehabilitation zeichnet sich in NRW ein Versorgungsengpass ab.

Nur mit großer Mühe findet auch Andreas Stommel Fachkräfte für sein Bonner Zentrum für Ambulante Rehabilitation. Unter den 80 Mitarbeitern sind Vertreter zehn verschiedener Berufe. Besonders schlimm sei der Nachwuchsmangel bei den Physiotherapeuten. „Der Markt ist leer gefegt“, sagt Stommel. Deshalb sei er sehr froh gewesen, als er im vergangenen Jahr Kontakt zu einem ausgebildeten Physiotherapeuten aus Albanien bekam, der auch willens war, nach Deutschland zu kommen.

Doch die Anerkennung des albanischen Berufsabschlusses habe sich als sehr mühselig herausgestellt. „Wir haben zehn Monate gebraucht, um den Abschluss in Teilen anerkannt zu bekommen“, schildert Stommel. Diese Zeitspanne sei nicht akzeptabel. „Das ist beschämend“, sagt Stommel. Alle Welt rede davon, dass die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse beschleunigt werden müsse, aber in der Praxis funktioniere es nicht. Jetzt müsse der Mitarbeiter noch vier Monate Praktikum machen, um den Rest anerkannt zu bekommen.

Auf Landesebene ist längst klar. dass sich bei der medizinischen Rehabilitation ein Versorgungsengpass in NRW abzeichnet. Einer gestiegenen Nachfrage nach Maßnahmen, die zum Beispiel nach schwerer Krankheit oder Operationen die schnelle Gesundung der Patienten unterstützen sollen, steht eine rückläufige Zahl an Fachkräften gegenüber, hat das NRW-Gesundheitsministerium ermittelt.

In dieser Situation sind ausländische Fachkräfte bei den Einrichtungen begehrt. In Nordrhein-Westfalen ist das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie Nordrhein-Westfalen bei der Bezirksregierung Düsseldorf dafür zuständig, bei nichtakademischen Heilberufen zu prüfen, ob die im Ausland erworbenen Berufsabschlüsse den deutschen gleichwertig sind. „Es erreichen uns sehr viele Anträge“, teilt das Landesprüfungsamt mit. Eine zeitnahe Bearbeitung sei deshalb nicht möglich.

Das deutsche Gesetz gebe nach Eingang des Antrags vier Wochen Zeit, eine erste Rückmeldung zu geben. Diese Frist könne derzeit trotz allen Bemühens nicht immer eingehalten werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort