GA-Interview mit Andreas Mundt "Wir haben passende Ermittlungsbefugnisse"

Bonn · Das Bundeskartellamt kann im Sinne des Verbraucherschutzes einen Wirtschaftszweig untersuchen – eine Befugnis, etwaige Rechtsverstöße auch per behördlicher Verfügung abzustellen, ist damit bislang hingegen nicht verbunden.

Andreas Mundt ist Präsident des Bundeskartellamtes. Mit ihm sprach Claudia Mahnke.

Das Bundeskartellamt soll mehr Befugnisse bei Verbraucherrechten bekommen. Warum?

Andreas Mundt: Wir möchten gerne Defizite, die wir auf einem Markt feststellen, auch beheben. Beim Verbraucherschutz können wir aber bislang nur Untersuchungen durchführen, ohne eine Befugnis zur Durchsetzung der Ergebnisse. Diese Zuständigkeit haben wir seit Mitte 2017. Drei Sektoruntersuchungen haben wir seitdem angestrengt. Bei Internetvergleichsportalen haben wir viele Dinge festgestellt, die wir gerne abstellen würden.

Welche?

Mundt: Manche Internetplattformen erwecken bei Verbrauchern den Eindruck, dass sie einen Markt komplett abbilden. Bei Versicherungen oder Hotelportalen ist das aber oft bei weitem nicht so. Bei Telekommunikation- und Energietarifvergleichen kann man zum Teil ganz oben in der Liste erscheinen, wenn man dafür etwas zahlt. Hier wollen wir nicht nur aufklären, sondern Verbraucherrechte zügig und zielgerichtet durchsetzen können. Bei unserer Untersuchung zu den Nutzerbewertungen im Internet – auch der Bereich Verbraucherschutz – stehen wir noch am Anfang. Ich bin aber beeindruckt, wie viele substanzielle Schreiben wir bekommen. Wir bekommen Hinweise zu Firmen, deren Geschäftszweck angeblich darin besteht, Nutzerbewertungen zu verbessern. Oder zu Software, die automatisiert Nutzerbewertungen erstellt. All das wollen wir jetzt genau wissen. Denn Nutzerbewertungen spielen bei der Kaufentscheidung eine große Rolle. Es ist wichtig, dass sie verlässlich und nicht gefälscht sind.

Warum halten Sie das Kartellamt dabei für besonders geeignet?

Mundt: Zivilklagen und Regulierung allein bieten für derartige Probleme keine effektive Lösung. Die Möglichkeiten der zivilrechtlichen Durchsetzung des Verbraucherschutzes sind durch Nachweisprobleme und mangelnde Breitenwirkung begrenzt. Regulierung ist hingegen statisch und oft nicht geeignet, alle Fallkonstellationen richtig zu erfassen. Wir haben passende Ermittlungsbefugnisse und eine sehr weitgehende Expertise in der Internetwirtschaft aus unserer Praxis im kartellrechtlichen Wettbewerbsschutz.

Union und SPD haben im Koalitionsvertrag auch vereinbart, die Rechte der Nutzer zu stärken und die Transparenz von Vergleichsplattformen zu verbessern. Sehen Sie parteipolitische Initiativen bei dieser Frage?

Mundt: Bei manchen Fachpolitikern ja, bei manchen nein. Es geht quer durch die Parteien. Zuletzt sind auch auf der EU-Ebene verschiedene Regeln für diesen Bereich verabschiedet worden. Der deutsche Gesetzgeber hat ja die grundsätzliche Notwendigkeit erkannt und uns deshalb 2017 in einem ersten Schritt die Untersuchungskompetenz für diesen Bereich eingeräumt. Aber jetzt muss auch der zweite Schritt kommen. Und wenn der nicht kommen sollte, halte ich es auch für fraglich, ob das Bundeskartellamt dauerhaft die richtige Stelle für Sektoruntersuchungen bei Verbraucherrechten ist. Wir sind keine Marktwächter, wir sind Rechtsdurchsetzer.

Die EU-Staaten haben die Kommission beauftragt, bis Jahresende eine industriepolitische Langfriststrategie zu entwerfen, in deren Mittelpunkt das Wettbewerbsrecht steht. Welchen Einfluss könnte das auf Ihre künftige Arbeit haben?

Mundt: Es ist wichtig, eine industriepolitische Strategie zu haben. Der industriepolitische Handlungsbedarf wird oft mit der Konkurrenz aus China begründet. Ich halte es für absolut erforderlich, dass wir darüber nachdenken, wie man mit bestimmten geopolitischen Entwicklungen umgeht. Das Wettbewerbsrecht spielt bei den Fragen, um die es geht, aber eine eher untergeordnete Rolle. Chinesische Unternehmen kommen aus einer Staatswirtschaft, sind hochsubventioniert und teilweise durch Protektionismus groß geworden. Diese Firmen treffen auf europäische Unternehmen, die aus einer Marktwirtschaft kommen und ohne Protektionismus und Subventionen auskommen. Chinesische Firmen können sich hier auf öffentliche Aufträge bewerben. Unsere Firmen können das in China hingegen nicht. Das ist nur ein Beispiel für viele Bereiche, in denen wir handelspolitisch auf gleiche Bedingungen hinarbeiten sollten. Es gibt aber aus meiner Sicht keinen guten Grund, warum wir in Europa unsere überaus erfolgreichen wettbewerblichen Regeln und Prinzipien unserer Wirtschaftsordnung aufweichen sollten.

Deutschland und Frankreich wollen die Entscheidung über strittige Fusionen der Politik übertragen. Werden die Wettbewerbsbehörden dadurch entmachtet?

Mundt: Das fände ich sehr schwierig. Wir haben in Deutschland das gut funktionierende Instrument der Ministererlaubnis. Das ist eine in Ausnahmefällen zu treffende Entscheidung in der Abwägung mit übergeordneten Interessen. Wenn man auf der europäischen Ebene strittige Wettbewerbsentscheidungen in den Rat verlegen würde, bestünde immer die Gefahr, dass sie Teil einer politischen Kompromissfindung werden.

Wie entwickelt sich die Klagefreudigkeit der von einem Kartellverstoß betroffenen Unternehmen? Es versuchen ja mehr geschädigte Firmen, ihren Schaden von Kartellmitgliedern ersetzt zu bekommen.

Mundt: Die Welle setzt sich ungebremst fort. Es gibt kaum ein aufgedecktes Kartell mehr, bei dem nicht auf Schadenersatz geklagt wird. Das hat sich etabliert. Darauf haben sich Rechtsanwälte spezialisiert, und es gibt Institute, die versuchen, die Schäden zu berechnen, die durch Kartelle entstanden sind. Eine zweite Säule der Kartellverfolgung und Abschreckung neben unseren Ermittlungen.

Beobachten Sie, wie die Prozesse verlaufen?

Mundt: Es kommt zu Gerichtsverhandlungen und Entscheidungen. Es gibt aber vor allem zahlreiche Vergleiche zwischen den Unternehmen. Die Tat ist zu diesem Zeitpunkt aufgrund unserer Ermittlungen bereits bewiesen. Munter streiten kann man sich dann aber noch über die Höhe des entstandenen Schadens. Beim Zuckerkartell haben wir Bußgelder von rund 300 Millionen Euro verhängt, und es wurde bislang fast das Dreifache an Schadenersatzforderungen geltend gemacht. Beim Bundeskartellamt gab es weit über 100 Anträge auf Aktieneinsicht, weil Firmen wissen wollten, ob dort etwas über die Höhe des entstandenen Schadens zu finden ist. Das ist aber meistens nicht der Fall, weil der entstandene Schaden für uns irrelevant ist.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort