Urteil zu Managerhaftung bei Kartellgeldbußen erwartet

Erfurt/Essen · Das Bundesarbeitsgericht entscheidet am heutigen Donnerstag (11.00 Uhr) darüber, ob Unternehmen ihre Führungskräfte für Kartellgeldbußen in Haftung nehmen dürfen. Erwartet wird laut einer Sprecherin des obersten Arbeitsgerichts ein Grundsatzurteil. Den Erfurter Richtern liegt eine Klage von Thyssenkrupp gegen einen ehemaligen Manager vor.

 Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

Foto: Martin Schutt/Archiv

Der Dax-Konzern fordert von seinem früheren Geschäftsführer unter anderem 191 Millionen Euro zurück, die Thyssenkrupp wegen des sogenannten Schienenkartells als Geldbuße zahlen musste. Dabei ging es um illegale Preisabsprachen von Schienenherstellern. In den beiden ersten Instanzen war die Klage von Thyssenkrupp erfolglos.

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