"Rabatt auf fast alles": Verbot für irreführende Werbung

Köln · Das Oberlandesgericht Köln hat einem Möbelmarkt in einem Urteil irreführende Rabattwerbung verboten. Der Händler hatte damit geworben, "30 Prozent Rabatt auf fast alles" zu gewähren. In einer Anmerkung zu der Werbung wurden allerdings unter anderem Artikel von 40 namentlich genannten Herstellern ausgenommen. Zudem war das Wort "fast" deutlich kleiner geschrieben als der übrige Text. Optisch hervorgehoben war dagegen die Aussage, den Rabatt gebe es "auch auf Polstermöbel, Wohnwände, Küchen, Schlafzimmer (...) einfach auf fast alles."

 Ein Richterhammer aus Holz liegt auf einem Tisch.

Ein Richterhammer aus Holz liegt auf einem Tisch.

Foto: Uli Deck/Archiv

Nach Auffassung des OLG-Senats waren damit die Angaben zum Preisnachlass im Blickfang der Werbung objektiv falsch im Sinne einer dreisten Lüge. Eine solche Falschangabe könne auch nicht durch einen erläuternden Zusatz richtiggestellt werden. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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