Gericht verhandelt Familienstreit bei Aldi Nord

Schleswig · Der Familienstreit beim Discounter-Riesen Aldi Nord beschäftigt seit Donnerstag das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht. In zwei Berufungsverfahren in Schleswig geht es unter anderem um die Zusammensetzung des Vorstandes einer wichtigen Familienstiftung, die 19,5 Prozent der Anteile an Aldi Nord hält. Letztlich wird damit über den künftigen Einfluss der Familie des verstorbenen Gründersohns Berthold Albrecht entschieden.

 Ein Schild mit dem Logo von Aldi Nord.

Ein Schild mit dem Logo von Aldi Nord.

Foto: Hauke-Christian Dittrich/Archiv

Aldi Nord wird über drei Stiftungen gesteuert, die alle in der schleswig-holsteinischen Provinz beheimatet sind. Sie verwalten das Milliardenvermögen von Aldi Nord. In zwei Stiftungen, der Markus- und der Lukas-Stiftung, sind Theo Albrecht Junior und dessen Mutter, die Witwe des Aldi-Nord-Gründers Theo Albrecht, vertreten.

Im Vorstand der Jakobus-Stiftung sitzen die Erben des 2012 gestorbenen Berthold Albrecht - ebenfalls ein Sohn des Aldi-Nord-Gründers. Wichtige Entscheidungen und auch Investitionen können nur von allen drei Stiftungen gemeinsam beschlossen werden.

Im Dezember 2010 änderte der Vorstand der Jakobus-Stiftung auf Initiative Berthold Albrechts die Stiftungssatzung; die Macht seiner Familie im Gremium wurde gegenüber älteren Regeln spürbar eingeschränkt. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde als Stiftungsaufsicht hatte dies akzeptiert. Das Verwaltungsgericht Schleswig kippte nach dem Tod von Bertholds aufgrund einer Klage der Erben aus formalen Gründen die Satzungsänderung. Dagegen legte der Kreis Berufung ein.

In einem weiteren Verfahren am OVG fordern die Erben von Berthold Einsicht in die aktuelle Satzung der Markus-Stiftung. Das Verwaltungsgericht hatte die Klage mit der Begründung abgewiesen, die Akten enthielten schützenswerte Inhalte. Eine Entscheidung in diesem Fall kündigte die Vorsitzende Richterin des 3. OVG-Senats für den laufenden Sitzungstag an. Auch mit einer Entscheidung im zweiten Fall, der deutlich mehr Raum einnimmt, wird gerechnet.

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