Bierkartell: Verfahren am OLG Düsseldorf beginnt am 13. Juni

Düsseldorf · Das Oberlandesgericht Düsseldorf beschäftigt sich ab dem 13. Juni mit dem sogenannten Bierkartell zu verbotenen Preisabsprachen mit Millionenschaden für die Verbraucher. Das Gericht habe bislang 20 Verhandlungstage angesetzt, sagte am Dienstag ein OLG-Sprecher der dpa.

 Das Wort "Oberlandesgericht" am Eingang des OLG Düsseldorf.

Das Wort "Oberlandesgericht" am Eingang des OLG Düsseldorf.

Foto: Roland Weihrauch/Archiv

Das Bundeskartellamt hatte Anfang 2014 gegen mehrere Brauereien, Verbände und Verantwortliche wegen der Preisabsprachen Geldbußen von insgesamt 338 Millionen Euro verhängt. Die deutsche Tochter der dänischen Carlsberg-Gruppe und die zu Dr. Oetker gehörende Radeberger-Gruppe mit Sitz in Frankfurt hatten die Vorwürfe zurückgewiesen und waren vor Gericht gezogen. Ein Großteil der verhängten Geldbuße betraf diese beiden Unternehmen. Ausgelöst worden war das Bußgeldverfahren durch Angaben der Brauerei Anheuser-Busch InBev.

Nach Angaben des Bundeskartellamtes standen die 2014 betroffenen elf Unternehmen für mehr als die Hälfte des in Deutschland verkauften Bieres. "Der Umsatz der Branche liegt bei weit über sieben Milliarden Euro pro Jahr. Angesichts dieser Umsätze sind die hohen Bußgelder angemessen und notwendig, um eine wirkungsvolle Ahndung zu erreichen", hatte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, vor über vier Jahren die ausgesprochenen Geldbußen begründet.

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