Ryanair droht Rückforderung möglicher Beihilfen in Frankfurt-Hahn

Luxemburg · Dem Billigflieger Ryanair droht die Rückforderung von Vergünstigungen am Flughafen Frankfurt-Hahn.

Bis zum Abschluss der Untersuchungen der EU-Kommission müssten die Regelungen des Flughafens als staatliche Beihilfen behandelt werden, entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag (Rechtssache C-284/12). Die Flughafengesellschaft ist im Besitz der Bundesländer Rheinland-Pfalz und Hessen.

Das zuständige Oberlandesgericht Koblenz müsse handeln, um den vermuteten Missstand abzustellen, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) - die Richter könnten etwa Rückforderungen, eine Aussetzung der Regelung anordnen oder einstweilige Maßnahmen erlassen.

Die Lufthansa hatte sich unter anderem über die Flughafengebühren in Frankfurt-Hahn beschwert, weil Konkurrent Ryanair davon zu stark profitiere. Laut Entgeltordnung mussten Fluggesellschaften zum Beispiel keine Start-, Anflug- oder Ladeentgelte zahlen, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllten.

Diese Regelungen kamen Ryanair zunutze. Die Fluggesellschaft hat dort einen wichtigen Standort. Der Billigflieger ist auch wichtig für das Überleben des angeschlagenen Airports: Laut EuGH fliegen mehr als 95 Prozent der Passagiere in Frankfurt-Hahn mit Ryanair.

Die EU-Kommission als oberste europäische Wettbewerbshüterin prüft den Fall seit Juni 2008. Eine Entscheidung werde erst im kommenden Jahr fallen, erklärte ein Sprecher auf Anfrage. Zuvor sollten erst noch die von der Brüsseler Behörde vorgeschlagenen neuen Leitlinien für Beihilfen an Fluglinien in Kraft treten.

Das deutsche Gericht dürfe darauf nicht warten, erläuterte der EuGH. Es müsse vielmehr dafür sorgen, dass die Entscheidung der Kommission zum Prüfverfahren auch Konsequenzen habe.

Staatliche Beihilfen benötigen in Europa grünes Licht von der EU-Kommission. Dies soll verhindern, dass Unternehmen durch Steuergelder einen unlauteren Vorteil gegenüber Wettbewerbern erhalten. Wenn die Kommission Beihilfen im Nachhinein als unrechtmäßig einstuft, muss das betroffene Unternehmen sie zurückzahlen.

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