Langenscheidt siegt im Markenstreit um die Farbe Gelb

Karlsruhe · Gelb ist seit fast sechs Jahrzehnten das Markenzeichen für Langenscheidt-Wörterbücher - die Farbe darf deshalb nicht von der Konkurrenz verwendet werden. Im Markenrechtsstreit um die Farbe Gelb hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun dem Münchner Wörterbuchverlag recht gegeben.

 Langenscheidt hat den Markenrechtsstreit um die Farbe Gelb gegen einen Konkurrenten gewonnen. Foto: Uli Deck

Langenscheidt hat den Markenrechtsstreit um die Farbe Gelb gegen einen Konkurrenten gewonnen. Foto: Uli Deck

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Der Sprachlern-Softwarehersteller Rosetta Stone darf die Farbe nicht mehr verwenden. Die obersten deutschen Zivilrichter begründeten dies damit, dass der Verbraucher die beiden Marken verwechseln könnte. "Hochgradig ähnlich" seien nicht nur die Gelbtöne, sondern auch die Produkte (Az.: I ZR 228/12).

Langenscheidt hatte sich 2010 die Farbmarke Gelb für seine zweisprachigen gedruckten Wörterbücher eintragen lassen. Weil Rosetta Stone beim Internetauftritt, in der Werbung und auf Verpackungen ebenfalls Gelb verwendete, hatte der Münchner Verlag eine Verletzung seiner Markenrechte geltend gemacht und den Konkurrenten beim Oberlandesgericht Köln erfolgreich auf Unterlassen und Schadenersatz verklagt. Die dagegen eingelegte Revision von Rosetta Stone wies der BGH nun zurück.

Eine Sprecherin von Rosetta Stone aus London äußerte sich enttäuscht, verwies aber zugleich auf die noch beim BGH anhängige Klage ihres Unternehmens zur Löschung von Langenscheidts Markenregistrierung der Farbe Gelb. Ob das Bundespatentgericht diese zu Recht ablehnte, will der BGH am 23. Oktober in einer mündlichen Verhandlung prüfen (Aktenzeichen I ZB 61/13).

Der I. Zivilsenat wartete nicht auf den Ausgang jenes Verfahrens, weil er nach den Worten des Vorsitzenden Richters Wolfgang Büscher "keine überwiegende Wahrscheinlichkeit" sah, dass die Marke gelöscht werde.

Langenscheidt geht davon aus, dass auch "dieses Verfahren positiv für die Marke entschieden wird". Eine Sprecherin begrüßte den aktuellen Richterspruch - zumal der BGH den Markenschutz auch für wörterbuchverwandte Produkte wie die Sprachlernsoftware bestätigt habe. Denn Langenscheidt gibt längst nicht mehr nur Wörterbücher in Printform heraus, für die das Gelb geschützt wurde. Der deutsche Sprachwörterbuch-Marktführer bietet inzwischen auch Online-Kurse, Lern-Apps oder Audio-CDs mit Büchern an.

Charakteristisch für die Langenscheidt-Wörterbücher sind seit 1956 die gelbe Farbe und das blaue "L". So sind seit 1986 auch andere Sprachlernprodukte des Unternehmens gestaltet. Rosetta Stone bietet in Deutschland seit 2010 Lernsoftware für 33 Sprachen - und wirbt dafür in Gelb mit schwarzer Schrift und einem blauen Logo. Damit besteht laut BGH "markenrechtliche Verwechslungsgefahr".

Zwar werde Farbe in der Werbung oder auf einer Ware in der Regel als Gestaltungsmittel und nur ausnahmsweise als Marke aufgefasst. "Auf dem inländischen Markt der zweisprachigen Wörterbücher prägen jedoch Farben die Kennzeichnungsgewohnheiten", so der BGH. So stehe Gelb für Langenscheidt mit einem 60-prozentigen Marktanteil im Inland, und Grün für die Konkurrenz aus dem Klett-Verlag (20 Prozent Marktanteil).

Übrigens kämpft nicht nur Langenscheidt um seine "Hausfarbe": Auch die deutschen Sparkassen streiten seit Jahren um ihr Rot mit der spanischen Bank Santander. Das BGH-Urteil dürfte aus Sicht des Markenrechtlers Andreas Schulz nicht auf diesen Streit zu übertragen sein, weil die Ansprüche der Sparkassen sehr viel weiter gingen als der Markenschutz für Gelb von Langenscheidt. Das Urteil berührt auch nicht "gelbe Markenrechte" anderer wie der Post oder des ADAC: "Wörterbücher sind keine Paketsendungen und keine Automobil-Dienste", erläuterte Markenrechtler Jens Matthes.

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BGH-Mitteilung

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