Mietpreisbremse Koalition einigt sich auf Gesetzentwurf

BERLIN · Die Koalition hat ihren Streit um die Einführung einer Mietpreisbremse beigelegt. Künftig soll in Städten mit einem engen Wohnungsmarkt, also in Ballungsgebieten oder Universitätsstädten, eine Mietpreisbremse verhängt werden können.

In diesen von den Bundesländern auszuwählenden Kommunen soll dann bei der Weitervermietung von Wohnungen im Bestand die Miete höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Vielfach soll derzeit bei Neuvermietungen der Mietzins um 30 bis 40 Prozent über dem Schnitt liegen. Wann die Mietpreisbremse in Kraft tritt ist noch unklar. Angepeilt werden April oder Juli nächsten Jahres.

Wohnungen in Neubauten sollen von einer Mietpreisbremse ausgenommen sein. Zunächst wollte die SPD, dass Neubauten nur bei der Erstvermietung von der Mietbremse ausgenommen sind. Justizminister Heiko Maas (SPD) zeigte sich nun aber mit dem Kompromiss zufrieden: "Wer Geld investiert soll damit auch weiterhin Geld verdienen können."

Als Neubau versteht das Gesetz Wohnungen, die nach der Kabinettsbefassung fertig gestellt werden. Derzeit ist ein Termin für den Kabinettsbeschluss der Mietpreisbremse noch nicht festgelegt. Auch bei komplett sanierten Altbauwohnungen soll die Bremse nicht gelten.

Vermieter bekommen Vertrauensschutz für eine einmal am Markt erzielte Miete. Wenn sie eine vergleichsweise hohe Miete bekommen, können sie auch nach Verhängen der Preisbremse bei einem Mieterwechsel wieder eine Miete in dieser Höhe verlangen.

In zähen Verhandlungen hatte die Union Maas abgetrotzt, dass die Mietpreisbremse nicht für alle Zeiten gilt. Sie darf nur ein Mal und zwar für die Dauer von fünf Jahren verhängt werden. Die Union wollte, dass ein qualifizierter Mietspiegel Voraussetzung für die Einführung einer Mietpreisbremse sein muss. Die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, hofft in dieser Sache noch auf Verbesserungen im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens.

"Die Koppelung der Mietpreisbremse an einen Mietspiegel würde es für beide Seiten, also Mieter und Vermieter, einfacher machen", sagte die Abgeordnete aus dem Rhein-Sieg-Kreis im Gespräch mit unserer Zeitung. "Ein belastbarer Mietspiegel würde helfen, viele Gerichtsverfahren in der Zukunft zu vermeiden." Ohne offiziellem Mietspiegel werden sich in Zukunft Mieter und Vermieter wohl streiten, wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete ist und ab welcher Miete im Einzelfall die Preisbremse zieht.

Klar ist: Wenn die Sache vor Gericht landet, wird die ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt, indem drei ähnliche Wohnungen zum Vergleich heran gezogen werden oder indem ein Gutachter eingeschaltet wird. Dieses Verfahren ist allerdings teuer und zeitaufwendig. Aber auch die professionelle Ermittlung der Vergleichsmiete für die ganze Stadt kostet Geld: Die Kosten für die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels durch einen Gutachter betragen etwa schon bei kleineren Kommunen mindestens 40 000 Euro.

Die Bundesländer, in deren Hand es nun liegt, die Mietpreisbremse zu verhängen, haben auch Pflichten: Sie müssen Maßnahmen ergreifen, um die Wohnungsnot in den betroffenen Kommunen zu lindern.

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