Kartellamt verhängt Buße wegen illegaler Preisvorgaben für Matratzen

Bonn/Bochum · Das Bundeskartellamt hat ein Bußgeld von 8,2 Millionen Euro gegen einen Matratzenhersteller wegen unzulässiger Preisvorgaben verhängt.

Das Bundeskartellamt in Bonn. Foto: Oliver Berg/Archivbild

Das Bundeskartellamt in Bonn. Foto: Oliver Berg/Archivbild

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Die Wettbewerbshüter werfen der Recticel Schlafkomfort GmbH vor, zwischen Juli 2005 und Dezember 2009 beim Vertrieb von Matratzen der Marke Schlaraffia mit Händlern Mindestpreise vereinbart zu haben.

Einigen Händlern sei auch mit Lieferverzögerungen oder rechtlichen Schritten gedroht worden, wenn sie ihre Angebote nicht an die von dem Unternehmen vorgegebenen Preise anpassten, teilte die Behörde am Freitag mit.

Das verhängte Bußgeld ist noch nicht rechtskräftig. Bei der Festsetzung sei berücksichtigt worden, dass das Unternehmen mit den Wettbewerbshütern kooperiert habe. Verfahren gegen drei weitere Hersteller laufen noch, so das Kartellamt.

Hintergrund der illegalen Praktiken soll nach Informationen der "Welt" (Samstag) vor allem der Preiskampf zwischen Internet-Anbietern und klassischen Fachhändlern gewesen sein. Ziel sei es gewesen, Druck auf Händler auszuüben, damit diese die vorgegebenen Preisempfehlungen nicht unterbieten.

Ein Sprecher des zum belgischen Recticel-Konzerns gehörenden Bochumer Unternehmens wies in einer Stellungnahme darauf hin, dass die angemahnte Vertriebspraxis bereits vor der Aufnahme der Ermittlungen durch das Bundeskartellamt eingestellt worden sei. Durch die nun erzielte Einigung mit der Behörde sei sichergestellt, dass die Marke Schlaraffia nicht durch ein langjähriges Verfahren belastet werde.

Kartellamtspräsident Andreas Mundt wies darauf hin, dass Hersteller zwar unverbindliche Preisempfehlungen aussprechen könnten, verbindliche Vorgaben oder Druck seien jedoch nicht zulässig. Obwohl dieses Verbot bereits seit den 70er Jahren bestehe, würden dem Kartellamt immer wieder entsprechende Beschwerden vorgelegt.

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