- Home
- Bonn
- Region
- News
- Sport
- Familie
- Wetter
- Verkehr
- Freizeit
- Anzeigen
- Abo
- Dialog
Haribos Goldbär schubst Lindts Schoko-Teddy aus dem Regal
dpa
Köln. Im Markenstreit um den Goldbären hat der Bonner Süßwarenhersteller Haribo vor Gericht einen Etappensieg gegen den Konkurrenten Lindt Sprüngli errungen.
Es ist ein kurioser Rechtsstreit. Haribo lässt der Schweizer Lindt Sprüngli den Verkauf des Schoko-Teddy verbieten. Grund: Verletzung des Markenrechts. Foto: Federico Gambarini/Archiv Foto: DPA
Das Kölner Landgericht untersagte am Dienstag der Schweizer Schokoladenfabrik wegen eines Verstoßes gegen Markenrechte von Haribo den weiteren Verkauf des Schokobären "Lindt-Teddy". Haribo hatte gegen Lindt geklagt und Schadensersatz verlangt. Das Gericht folgte nun der Auffassung von Haribo.
Die Ausgestaltung des Teddy von Lindt sei die bildliche Darstellung des "Goldbären" von Haribo und verstoße damit gegen die eingetragene Wortmarke des Bonner Unternehmens, erklärte die Wettbewerbskammer des Kölner Landgerichts.
In einer ersten Stellungnahme kündigte Lindt an, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Das Landgericht hatte dies ausdrücklich zugelassen und betont, dass das Urteil nicht rechtskräftig sei. "Wir wollen eine höchstrichterliche Klärung des Falls, damit wir Rechtssicherheit haben", sagte eine Lindt-Sprecherin. Wichtig sei ein Referenzurteil für das gesamte Markenrecht.
Ein Sprecher von Haribo begrüßte das Urteil und sprach von einem Schritt in die richtige Richtung. Zugleich verdeutlichte er, dass es bei dem Markenstreit nicht um einen Vergleich der Gummibärchen des Unternehmens mit dem Schoko-Teddy von Lindt gehe, sondern um Wort- und Bildmarken. Es gehe um den gelben Goldbären, der auf jeder Gummibärchentüte mit roter Schleife um den Hals aufgedruckt sei. Der Anblick des Schokobären mit roter Schleife im Süßwarensegment stelle unweigerlich eine Verbindung zu Haribo her.
Hierin liegt auch die Besonderheit des Verfahrens vor dem Kölner Gericht: Zur Frage der Kollision einer Wortmarke (Goldbär) mit einem dreidimensional gestalteten Produkt (Schoko-Teddy) gibt es nach Angaben des Landgerichts bislang keine höchstrichterliche Rechtsprechung. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe allerdings einen Verstoß für möglich gehalten, wenn nicht nur eine Übereinstimmung im Motiv, sondern auch das Wort (Goldbär) die naheliegende Benennung des konkreten Bildes (Lindt-Teddy) sei. Lindt und Haribo wollen hier eine eindeutige Klärung.
Artikel vom 18.12.2012
Wirtschaft
Leserfavoriten
- Unfall auf der A3 Kilometerlanger Stau nach Lkw-Karambolage
- Welterbekomitee lenkt ein Seilbahn bei Koblenz darf bis 2026 fahren
- Sommer in der Region Menschen in Vorgebirge und Voreifel strömten ins Freie
- Von Kardorf nach Santiago de Compostela Herbert Gatz fuhr mit seinem Traktor in die spanische Pilgerstadt
- Swisttal Bürger beschweren sich über Feuerwerk auf Burg Heimerzheim
- Vorbilder aus dem Fernsehen 13-Jähriger tötet Fünfjährige in "Wrestler"-Manier
- "Moderne Sklaverei" in Ohio Geistig behinderte Mutter und Kind zwei Jahre wie Sklaven gehalten
- Wetter Sahara-Hitze in Deutschland - Gewitter kommen
- Dunk den Herrn! Staatsanwaltschaft prüft Kebekus' Kirchen-Satire
- Tropennacht erwartet Wüsten-Hitze überzieht ganz NRW
- Proteste gegen Nullrunde für Beamte Lehrergewerkschaft sammelt 19.000 Unterschriften
- Verteidigungsminister De Maizières Heimspiel in der Redoute
- Nullrunde für NRW-Beamte Gutachter zerpflückt Krafts Paket
- G8-Treffen am Lough Erne Acht Gipfelstürmer mit Friedensauftrag
- Neues Gesetz Wirte planen Volksbegehren gegen NRW-Rauchverbot
- Irreguläres Kugelstoßen bei der U23-DM Troisdorfer LG prüft juristische Schritte
- Fußball-Landesliga Merten gibt sich in der Aufstiegsfrage entspannt
- Volleyball Nach 41 Jahren hört Fritz Hacke als Spielwart auf
- Landesliga-Partie zwischen VfL Rheinbach und VfL Leverkusen Manipulationsvorwurf bleibt - Kammer vertagt Verhandlung
- Klinsmann mit US-Team auf WM-Kurs - 1:0-Sieg


