Etappensieg für Finanzverwaltung im "Cum-Ex"-Steuerstreit

München · Im Streit um sogenannte "Cum-Ex"-Aktiendeals hat die Finanzverwaltung einen Etappensieg vor dem Bundesfinanzhof errungen.

 Aktienkurse der Börse in Frankfurt: Sogenannte "Cum-Ex"-Aktiendeals sind hochkompliziert. Foto: Nicolas Armer

Aktienkurse der Börse in Frankfurt: Sogenannte "Cum-Ex"-Aktiendeals sind hochkompliziert. Foto: Nicolas Armer

Foto: DPA

In dem bereits am Vorabend entschiedenen Verfahren (Urteil vom 16. April 2014 I R 2/12) hatte eine Hamburger Beteiligungsgesellschaft mit dem Finanzamt Hamburg-Altona über den Anspruch auf Anrechnung von Kapitalertragssteuer gestritten.

Aufgrund eines komplizierten Vertragsgeflechts sei die Beteiligungsgesellschaft zu keinem Zeitpunkt wirtschaftlicher Eigentümer der Wertpapiere gewesen und habe so keine steuerpflichtigen Zahlungen vereinnahmt, entschied das oberste deutsche Steuergericht laut Mitteilung vom Donnerstag.

"Damit fehlt es aber an einer Grundlage für einen Anspruch auf Erstattung oder Anrechnung von Kapitalertragsteuer", erklärte der Bundesfinanzhof.

Die Richter hatten ein vorangegangenes Urteil des Finanzgerichts Hamburg aufgehoben. Dies aber nur, weil die Höhe der festzusetzenden Steuer noch ungewiss sei, wie der BFH erläuterte. Darüber müssen die Hamburger Richter nun erneut verhandeln.

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