Beiersdorf kämpft vor BGH um Markenschutz fürs Nivea-Blau

Karlsruhe · Zwei führende Kosmetika-Konzerne haben vor dem Bundesgerichtshof um die Verwendung der Farbe Blau für ihre Produkte gestritten. Der Anwalt von Beiersdorf legte vor den fünf Richtern in Karlsruhe Beschwerde gegen ein Urteil des Bundespatentgerichts ein.

 Beiersdorf und Unilever streiten vor Gericht um die Farbe Blau für ihre Kosmetika "Nivea" bzw "Dove". Foto: Daniel Bockwoldt

Beiersdorf und Unilever streiten vor Gericht um die Farbe Blau für ihre Kosmetika "Nivea" bzw "Dove". Foto: Daniel Bockwoldt

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Das Gericht hatte 2013 die von Unilever verlangte Löschung der Farbmarke Blau für die Nivea-Produkte von Beiersdorf bestätigt. Der Anwalt des Unilever-Konzerns trat dafür ein, dieses Urteil erneut zu bestätigen. Unilever stellt Kosmetika der Marke Dove her, die ebenfalls einen blauen Farbton haben.

Im Zentrum des Markenrechtsstreits steht die Frage, wie hoch der Anteil der Öffentlichkeit sein muss, der eine bestimmte Farbe als Hinweis auf eine bestimmte Herkunft von Produkten versteht. Diesen Wert für die sogenannte Verkehrsdurchsetzung hatte das Bundespatentgericht mit 75 Prozent angesetzt. Eine von Beiersdorf beauftragte Umfrage ergab aber lediglich 57,9 Prozent. Der Vorsitzende des I. Zivilsenats, Wolfgang Büscher, sagte, es gehe vor dem BGH auch um die Frage, "ob das Bundespatentgericht nicht zu strenge Maßstäbe angelegt hat". Ein Zeitpunkt für einen Beschluss des BGH war zunächst nicht absehbar.

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