Wintereinbruch: Auto und Haus in der Kälte

Berlin · Vom Sommerende zum Winteranfang: Es hat geschneit. Kälte im Herbst - das kommt für viele überaschend. Winterreifen, Schneeschaufel, Heizung - diese Dinge sind jetzt Thema. Ein paar Fakten:

 Schnee liegt schwer auf der Blüte einer Sonnenblume. Das gibt es selten. Foto: Jörg Taron/dpa

Schnee liegt schwer auf der Blüte einer Sonnenblume. Das gibt es selten. Foto: Jörg Taron/dpa

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Breitreifen bei Schnee und Eis nicht immer ein Nachteil

Im Winter setzten viele Autofahrer auf schmalere Reifen. Ihre Annahme: Die dünnere Lauffläche schneidet besser durch den Schnee. Allerdings sind breite Reifen nicht unbedingt schlechter, wie ein Test des ACE Auto Club Europa gemeinsam mit den Experten der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) zeigt. Beim Beschleunigen und Bremsen auf Schnee können breite Reifen sogar ein Vorteil sein. Denn sie haben mehr Lamellen, dadurch greift der Reifen besser auf der Schneedecke.

1 Grad weniger Wärme im Haus spart 6 Prozent Heizenergie

Wer seine Räume weniger stark aufheizt, spart - das liegt auf der Hand. Allerdings muss man dabei nicht frieren oder einen zweiten Pullover tragen. Schon ein einziges Grad weniger reicht, um sechs Prozent weniger Heizenergie zu verbrauchen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen hin. Richtwerte sind 20 bis 22 Grad für Aufenthaltsräume wie das Wohnzimmer, 18 Grad für das Schlafzimmer und die Küche. Nachts ist es sinnvoll, die Temperaturen weiter abzusenken.

In Übergangszeit ist längeres Lüften wichtig

In der Heizperiode sollten die Zimmer mehrmals täglich geöffnet werden. Im Winter lautet der Ratschlag, die Fenster fünf Minuten lang ganz aufzumachen, in der Übergangszeit von den noch warmen Herbsttagen zu den ersten richtig frostigen Tagen sogar noch länger. Denn je wärmer die Außenluft ist, desto feuchter ist sie auch. Das gilt insbesondere in Räumen wie Küche und Bad, wo viel Dampf entsteht, und im Schlafzimmer, wo der Mensch nachts durch Schwitzen Feuchtigkeit abgibt.

Regelungen zum Winterdienst müssen im Mietvertrag stehen

Der erste Wintereinbruch steht bevor - und damit stellt sich wieder die Frage, wer Eis und Schnee beseitigen muss. Grundsätzlich sind Hauseigentümer dafür verantwortlich. Das bedeutet aber nicht, dass der Vermieter in jedem Fall Schnee schippen muss. "Er kann diese Pflicht auf den Mieter übertragen", sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund (DMB). Dies muss allerdings ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart sein. Eine Regelung in der Hausordnung reiche dafür nicht. Egal, wer streuen und schippen muss: Der Eigentümer muss kontrollieren, ob auch tatsächlich geräumt wird.

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