Wie Steuerzahler zum Jahresende sparen können

Berlin · Gefühlt ist die letzte Steuererklärung gerade erst fertig, da ist schon die nächste in Sicht. Kurz vor Jahresende können Steuerzahler noch etwas für ihre Finanzen tun. Hier eine Liste der wichtigsten Details:

 Von der Abgabe der Steuererklärung profitieren: Wenn Steuerpflichtige noch bis Ende des Jahres ein paar Tricks beachten, können sie meist ihre Steuerlast senken. Foto: Monique Wüstenhagen

Von der Abgabe der Steuererklärung profitieren: Wenn Steuerpflichtige noch bis Ende des Jahres ein paar Tricks beachten, können sie meist ihre Steuerlast senken. Foto: Monique Wüstenhagen

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Steuerklasse ändern

Eheleute und eingetragene Lebenspartner können noch bis Ende November für dieses Jahr ihre Steuerklassen überprüfen lassen. "Ob es sich lohnt, die Steuerklassen zu wechseln, hängt von den Einkommensverhältnissen ab", sagt Wolfgang Wawro vom Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg.

Verdiene einer der Partner mindestens 60 Prozent des Gesamteinkommens, dann lohne es sich, wenn dieser in die Steuerklasse III eingestuft werde. Der geringverdienende Partner komme dann in die Steuerklasse V. Zwar müsse dann mehr Lohnsteuer abgeführt werden als nötig. Doch die bekomme er durch die Einkommensteuerveranlagung wieder zurück.

"Ein Wechsel kommt auch für diejenigen infrage, die im Dezember eine große Sonderzahlung erhalten und davon sofort profitieren wollen", sagt Christian Böke, Vizepräsident des Steuerberaterverbandes Niedersachsen Sachsen-Anhalt. Der Partner, der den Bonus erhalte, lasse sich in Steuerklasse III einstufen und spüre die Entlastung schon im Dezember und nicht erst nach der nächsten Steuererklärung.

Krankheitskosten sammeln

Kosten für Medikamente, Zahnersatz und Kuraufenthalte können als außergewöhnliche Belastungen bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. "Dabei wird aber ein Eigenanteil von einem bis sieben Prozent der Gesamteinkünfte als zumutbare Belastung abgezogen", sagt Wawro. Wenn Steuerzahler an der Grenze der zumutbaren Belastung seien und ohnehin beispielsweise eine größere Zahnarztbehandlung anstehe, könnten sie diese vielleicht noch in dieses Jahr vorverlegen.

"Falls es dagegen günstiger ist, die Rechnung erst 2016 zu zahlen, könnten die Patienten vielleicht mit dem Zahnarzt eine entsprechende Vereinbarung treffen", empfiehlt Wawro. "Grundsätzlich rate ich immer, Belege zu sammeln, auch die Apothekenrechnungen über drei bis fünf Euro. Wenn im Herbst überraschend die große Zahn-Operation kommt, kann die Summe vielleicht über der Belastungsgrenze liegen."

Steuerfreibetrag beantragen

Er kann für das laufende Jahr noch bis zum 30. November beantragt werden. "Dann wird er bei der Lohnsteuer im Dezember schon berücksichtigt", erklärt Gerauer. Besonders Alleinerziehende sollten sich das in diesem Jahr gut überlegen, denn ihr Entlastungsbetrag wurde auf 1908 Euro - bei einem Kind - erhöht. "Das erste Kind berücksichtigt das Finanzamt bei der Steuerklasse II automatisch. Für alle weiteren Kinder muss man einen Antrag stellen."

Handwerkerleistungen absetzen: Steuerzahler, die zum Jahresende oder im Januar eine Renovierung planen, sollten durchrechnen, wie sie die Kosten am besten verteilen. Grundsätzlich lassen sich 20 Prozent der Kosten abrechnen, maximal sind aber 6000 Euro begünstigt, so dass sich eine Steuerentlastung bis zu 1200 Euro ergeben kann.

"Wenn man über die Höchstgrenze kommt, sollte man sich überlegen, ob man die Kosten auf zwei Jahre verteilen kann, etwa über eine Vorauszahlung an den Handwerker", empfiehlt Gerauer. Auf diese Weise könne sogar der Maximalbetrag in zwei Jahren ausgeschöpft werden.

Nichtveranlagungsbescheinigung besorgen

Leicht vergessen werden laut Böke auch Zinseinkünfte der Kinder. Wenn Kinder Sparkonten oder Depots haben, deren Zinserträge den Sparerfreibetrag überschreiten, müssten auch sie Kapitalertragssteuer sowie Solidaritätszuschlag und möglicherweise Kirchensteuer abführen.

Sofern sie keine weiteren Einkünfte haben, ist das aber unnötig. "Die Eltern können dafür eine Nicht-Veranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragen und bei der Bank einreichen", sagt Böke. Sie gelte meist für drei Jahre.

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