Wertermittlungskosten machen Immobilienkredite oft teuer

Stuttgart · Immobilien kosten viel Geld. Finanziert werden sie daher in den meisten Fällen über ein Darlehen. Doch Vorsicht: Dieses ist oft überteuert. Gerade bei der Wertermittlung versuchen Banken häufig, Kunden zusätzlich zur Kasse zu bitten.

 Bei Aufnahme eines Immobilienkredits sollten Verbraucher darauf achten, ob ihre Bank für die Wertermittlung zusätzlich Geld haben will - das ist streng genommen nicht mehr erlaubt. Foto: Kai Remmers

Bei Aufnahme eines Immobilienkredits sollten Verbraucher darauf achten, ob ihre Bank für die Wertermittlung zusätzlich Geld haben will - das ist streng genommen nicht mehr erlaubt. Foto: Kai Remmers

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"Manchmal wird ein Immobilienkredit unnötig teuer", hat Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart beobachtet. "Denn immer wieder versuchen Geldinstitute, Kunden mit separaten Entgelten zusätzlich zum Zinssatz zur Kasse zu bitten, obwohl sie das gar nicht dürfen."

Ein Beispiel für unzulässige Entgelte sind Wertermittlungskosten für die Immobilie. "Eine wesentliche Rolle bei der Bonitätsprüfung spielt auch der Wert der Wohnung oder des Hauses", erklärt der Finanzexperte. "Schließlich ist dies die wichtigste Sicherheit für die Bank."

Verständlich, dass die Kreditinstitute wissen wollen, wie viel eine Immobilie Wert ist, bevor sie eine Zusage über die Finanzierungssumme machen. Das Problem: Noch immer lassen sich einige Banken die Kosten für die Schätzung des Immobilienwertes von ihren Kunden bezahlen.

Einige Institute bewegen sich dabei in einer rechtlichen Grauzone. Denn nach Auffassung der Gerichte dürfen sie den Aufwand für die Erfüllung gesetzlich auferlegter Pflichten - womit die Bonitätsprüfung gemeint ist - nicht über Allgemeine Geschäftsbedingungen auf ihre Kunden abwälzen. So entschieden es unter anderem das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: I U 17/09) und das Landgericht Stuttgart (Az.: 20 O 9/07).

"Einige Institute sind nach diesen Urteilen dazu übergegangen, einen separaten Geschäftsbesorgungsvertrag zur Beauftragung eines mehrere hundert Euro teuren Wertgutachtens zu verlangen", erklärt Nauhauser. Damit umgingen sie die bisherige Rechtsprechung und bewegten sich oft in einer Grauzone.

In solchen Fällen sollten Verbraucher ihrer Bank andere Optionen zur Wertermittlung anbieten, etwa ein ausführliches Exposé des Verkäufers oder ein vom Käufer beauftragtes Wertgutachten. Sobald alternativlos eine kostenpflichtige Wertermittlung durch die Bank erfolgt oder ein Entgelt dafür im Kreditvertrag auftaucht, rät Nauhauser Betroffenen, sich zu wehren und das Geld zurückzuverlangen.

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