Verpflichtung für Kindesunterhalt erlischt bei Heirat

Celle · Verpflichtet sich ein unverheirateter Elternteil dazu, seinem Kind Unterhalt zu zahlen, hat dies nach einer Hochzeit keinen Bestand mehr. Dieser muss neu festgestellt werden. Das hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.

 Der Kindesunterhalt muss nach der Trennung der Eltern neu festgestellt werden. Foto: Karl-Josef Hildenbrand

Der Kindesunterhalt muss nach der Trennung der Eltern neu festgestellt werden. Foto: Karl-Josef Hildenbrand

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Ein Vater hatte sich in einer Jugendamtsurkunde zur Zahlung des Mindestunterhalts verpflichtet. Vater und Mutter heirateten später und lebten einige Jahre zusammen. Nach der Trennung meinte das Jugendamt, dass der alte Unterhaltstitel wieder auflebe. Der Vater wollte den Inhalt jedoch ändern lassen und wandte sich an das Oberlandesgericht Celle.

Nach Ansicht des Gerichts ist eine Vollstreckung aus der Jugendamtsurkunde nicht mehr möglich. Diese sei vor der Eheschließung aufgesetzt worden und nach der Trennung der Eltern nicht mehr gültig. Zwar habe der Sohn nach wie vor einen Unterhaltsanspruch, jedoch habe sich der Inhalt des Anspruchs nach der Heirat der Eltern geändert. Dieser müsse dann neu festgelegt werden (Az.: 10 WF 50/14).

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