Unfallversicherung deckt auch Extremsport ab

Berlin · Fallschirmspringen oder Rafting sind vielen zu gefährlich. Andere dagegen lieben den Adrenalinkick und suchen immer neue Abenteuer im Extremsport. Deckt die private Unfallversicherung diesen Bereich lückenlos ab?

 Tandem-Fallschirmspringer gleiten durch die Luft: Wer sich dabei verletzt, bekommt Leistungen von seiner privaten Unfallversicherung. Foto: Malte Christians

Tandem-Fallschirmspringer gleiten durch die Luft: Wer sich dabei verletzt, bekommt Leistungen von seiner privaten Unfallversicherung. Foto: Malte Christians

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Unfälle bei Extremsportarten sind über eine private Unfallversicherung abgesichert. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin. Wer sich bei einem Tandem-Fallschirmsprung, bei einer Rafting-Tour oder beim Tauchen verletzt, erhält die vereinbarten Leistungen. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind hingegen Motorsport und damit verbundene Rennen oder Sportfliegen.

In vielen Verträgen sind außerdem Leistungen für Reisende enthalten. Der Unfallversicherer übernimmt dann auch die Bergungskosten, den Transport ins Krankenhaus sowie den Rücktransport nach Hause. Mehrkosten, die mitreisenden Angehörigen durch den ungeplanten Reiseverlauf entstehen, beispielsweise Übernachtungs- und Umbuchungskosten, können - je nach Vertrag - auch mit abgedeckt sein.

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