Sturmschäden regulieren: Diese Versicherungen zahlen

Berlin · Heftige Stürme drohen. Folge sind umgestürzte Bäume, abgedeckte Dächer und überflutete Keller. Die gute Nachricht: In der Regel übernehmen Versicherungen die entstandenen Schäden. Welche Police wann greift:

 Deckt der Sturm das Dach ab, wird der Schaden über die Wohngebäudeversicherung reguliert. Foto: Oliver Killig

Deckt der Sturm das Dach ab, wird der Schaden über die Wohngebäudeversicherung reguliert. Foto: Oliver Killig

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Dachziegel und Fensterscheiben: Alle Schäden, die direkt am Gebäude entstanden sind, übernimmt die Wohngebäudeversicherung, erläutert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Wird der Keller überschwemmt, zahlt sie aber nur, wenn extra eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen wurde. Sie gleicht Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch oder Lawinen aus.

Wichtig zu beachten:Ein Sturm liegt für die Versicherungen in der Regel ab Windstärke 8 vor, erläutert die Verbraucherzentrale NRW. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit ab 62 Stundenkilometern. Nach den Versicherungsbedingungen reicht es für den Nachweis aus, dass es vorher eine offizielle Sturmwarnung gab und auch Häuser in der Nachbarschaft beschädigt wurden.

Elektrogeräte und Möbel: Für Schäden am Wohnungsinventar ist die Hausratversicherung zuständig. Dazu gehören etwa Elektrogeräte, die nach einem Blitzschlag beschädigt oder Möbel, die in Folge einer zerbrochenen Scheibe vom Regen durchnässt wurden.

Auto:Schäden am Auto zahlt die Teilkaskoversicherung. Die Kosten für verbeultes Blech oder kaputte Scheiben werden in der Regel in voller Höhe erstattet. Der GDV rät, die Schäden mit einer Kamera zu dokumentieren und innerhalb einer Woche der Versicherung zu melden.

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