So fordern Kunden unzulässige Kreditgebühren zurück

Potsdam · Gebühren, die beim Abschluss von Krediten erhoben werden, sind in vielen Fällen unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Forderungen von Kunden werden aber mitunter abgewiesen. In einem solchen Fall müssen sie schnell handeln.

 Manche Banken haben zu Unrecht Kreditgebühren verlangt. Verbraucher können diese zurückfordern. Foto: Monique Wüstenhagen

Manche Banken haben zu Unrecht Kreditgebühren verlangt. Verbraucher können diese zurückfordern. Foto: Monique Wüstenhagen

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Unzulässige Kreditgebühren können Bankkunden zurückfordern. Das Problem: Viele Forderungen verjähren bald. Besonders bei 2004 geschlossenen Verträgen kommt es genau auf das Abschlussdatum an. Denn hier läuft die zehnjährige Höchstfrist in diesen Tagen ab. Für Kredite, die zwischen 2005 und 2011 abgeschlossen wurden, läuft die Frist zum Jahresende ab.

"Noch ist es aber nicht zu spät", erklärt Erk Schaarschmidt von der Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam. Wer sich bis zum 31. Dezember an den zuständigen Ombudsmann wendet, kann unter Umständen die Verjährung der Ansprüche hemmen. "Entscheidend ist, dass das Schreiben bis zu diesem Zeitpunkt beim zuständigen Ombudsmann eingegangen ist." Wie Verbraucher jetzt vorgehen sollten:

Bank anschreiben: Als Erstes sollten Kunden zunächst die Forderung bei dem Geldinstitut anmelden. Verbraucherzentralen bieten dazu auf ihren Homepages Musterbriefe an. "Setzen Sie der Bank eine Frist für die Antwort", rät Schaarschmidt. Da bis zum 31. Dezember jetzt nicht mehr viel Zeit ist, sollte die Frist bis zum 29. Dezember gesetzt werden. Damit Kunden sicher sein können, dass das Schreiben bei der Bank angekommen ist, sollte es als Einschreiben verschickt werden.

Ombudsstelle einschalten: Zweiter Schritt ist die Einschaltung der zuständigen Schlichtungsstelle. "Die sollten Sie anrufen, wenn ihre Forderung abgelehnt wurde oder das Geldinstitut nicht auf ihr Schreiben reagiert hat", sagt der Verbraucherschützer. "Schicken Sie eine Kopie aller Unterlagen per Einwurfeinschreiben an die zuständige Ombudsstelle." Mit dem Eingang des Schreibens wird die Verjährung der Forderung grundsätzlich gehemmt. Möglich ist auch, den Ombudsmann parallel zur Anfrage an die Bank anzurufen.

Ausnahmen prüfen: Nicht bei allen Schlichtern tritt auch tatsächlich eine Hemmung der Verjährung ein. "Das betrifft zum Beispiel einige Sparkassen", erklärt Schaarschmidt. Auch wenn Banken, keinem Schlichtungsverbund angehören, können Kunden diesen Weg nicht gehen. In diesem Fall können Verbraucher aber einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen das Geldinstitut beantragen.

Alternativen Schlichter einschalten: Eine andere Möglichkeit ist, sich mit dem Schlichtungsersuchen an die Öffentlichen Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle Hamburg (ÖRA) zu wenden, rät Schaarschmidt. Dieses Verfahren stehe grundsätzlich allen Bundesbürgern offen. Auch hier werde die Verjährung gehemmt.

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