Neuer Rentenbescheid bei Mütterrente sorgt für Verunsicherung

Berlin · Bürokratieabbau ist ein hehres Ziel: leicht formuliert, schwer erreichbar. Beispiel Rentenversicherung. Die verschickt derzeit Rentenbescheide, die viele in die Irre leiten.

 Anspruch auf die sogenannte Mütterrente haben alle, deren Kinder vor 1992 geboren sind. Foto: Jens Schierenbeck

Anspruch auf die sogenannte Mütterrente haben alle, deren Kinder vor 1992 geboren sind. Foto: Jens Schierenbeck

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Die neuen Bescheide über die aktuelle Rentanpassung sorgen für Verunsicherung. Darin wird bei flüchtigem Lesen der Eindruck erweckt, die neue Mütterrente für Frauen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, sei in dem Bescheid bereits berücksichtigt - und zwar nur mit einem minimalen Betrag. Selbst für Experten ist das Schreiben der Rentenversicherung missverständlich formuliert.

Tatsächlich erhielt keine Rentnerin den zum Monatsbeginn per Gesetz deutlich angehobenen Betrag für Kindererziehungszeiten überwiesen. Dies wird frühestens mit der August-Rente geschehen, kann sich aber auch noch bis zum Winter hinziehen. Die verbesserte Mütterrente wird in jedem Fall rückwirkend zum 1. Juli ausbezahlt.

Bei Tausenden der Betroffenen machte sich die Sorge breit, leer auszugehen. "Das Schreiben löst unnötige Nachfragen und Misstrauen aus", kritisierte die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Ulrike Mascher, in der "Rhein-Zeitung". Beim Bundesverband der Rentenberater häuften sich die Anrufe massiv: "Wir haben in den vergangen Wochen eine große Zahl von Anruferinnen, die ziemlich irritiert sind", sagte die Verbandspräsidentin Marina Herbrich.

Der in diesen Tagen versandte Bescheid an die gut 20 Millionen Rentner informiert neben der alljährlichen Rentenanpassung zum 1. Juli - im Westen plus 1,67 Prozent, im Osten 2,53 Prozent - auch über die entsprechend prozentual angepasste Mütterrente. Und zwar jene Version, die ältere Frauen für ein Jahr Kindererziehung schon erhalten. Gehofft hatten sie aber nach der jüngsten Gesetzesänderung auf den doppelten Betrag. Viele Betroffene gewannen den Eindruck, die Aufbesserung werde ihnen vorenthalten.

Erst wer sich mühsam durch den Text des Schreibens kämpft, erfährt weiter hinten, dass der Zuschlag aus der "Höherbewertung von Zeiten der Kindererziehung für Geburten vor 1992" in dem Bescheid noch nicht enthalten ist. Diese Mütterrenten würden unaufgefordert neu berechnet und dann den Betroffenen mitgeteilt, heißt es in dem Schreiben.

Von der verbesserten Mütterrente profitieren rund 9,5 Millionen Frauen und etwa 200 000 Männer. Die Betroffenen erhalten einen zusätzlichen Rentenpunkt gutgeschrieben: Pro Kind sind dies brutto bis zu knapp 29 Euro monatlich im Westen und gut 26 Euro im Osten. Dies entspricht einer Verdoppelung des bisherigen Anspruchs.

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