Neue Spielregeln fürs P-Konto - Höhere Pfändungsfreigrenzen

Berlin · Wer mehr Schulden hat, als er zurückzahlen kann, durchlebt harte Zeiten. Besonders arg ist eine Kontopfändung, die Gerichte oder Behörden auf Antrag von Gläubigern veranlassen können. Aber es gibt Pfändungsfreigrenzen. Sie werden ab Juli 2015 um gut 2,7 Prozent erhöht.

 Ab Juli können Schuldner über mehr Geld verfügen. Die Pfändungsfreigrenzen werden angehoben. Foto: Andrea Warnecke

Ab Juli können Schuldner über mehr Geld verfügen. Die Pfändungsfreigrenzen werden angehoben. Foto: Andrea Warnecke

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Was muss ein Schuldner tun, der von einer Pfändung betroffen ist?

Damit ein Schuldner in den Genuss von Pfändungsfreigrenzen kommt, muss er sein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto - kurz P-Konto - umwandeln. Das kann seine Bank übernehmen. "Er muss dafür nicht zum Gericht gehen", sagt Tanja Beller vom Bundesverband deutscher Banken.

Wie hoch sind die Pfändungsfreigrenzen bei einem P-Konto?

Auf der untersten Stufe ist ein Grundfreibetrag von monatlich 1073,88 Euro (bisher: 1045,04 Euro) vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. Hat der Schuldner eine Familie zu versorgen, gibt es zusätzliche monatliche Freibeträge: 404,16 Euro für die erste sowie weitere 225,17 Euro jeweils für die zweite bis fünfte Person. Hierüber muss der Schuldner eine Bescheinigung beim Kreditinstitut vorlegen. "Solche Nachweise gibt es beim Arbeitgeber, dem Sozialleistungsträger, bei Anwälten und bei Schuldnerberatungsstellen", erklärt Heike Nicodemus von der Stiftung Warentest.

Gelten die neuen Pfändungsfreigrenzen für Schuldner automatisch?

"Arbeitgeber und Sozialleistungsträger müssen die neuen Freibeträge von sich aus beachten", betont Pamela Wellmann von der Verbraucherzentrale NRW. Anders ist es, wenn der unpfändbare Betrag von einem Gericht oder durch einen vollstreckenden öffentlichen Gläubiger individuell bestimmt wurde. "In solchen Fällen muss der Schuldner möglichst schnell beim Vollstreckungsgericht beantragen, dass der Beschluss abgeändert und die Freigrenzen angehoben werden", erklärt die Verbraucherschützerin.

Wie teuer ist ein P-Konto?

"Die Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto ist gebührenfrei", erklärt Nicodemus. Für die Kontoführung fallen in aller Regel Kosten an. "Die Gebühren dürfen durch die Umwandlung allerdings nicht erhöht werden", betont Wellmann und verweist auf drei Urteile des Bundesgerichtshofs (Az.: XI ZR 260/12; XI ZR 145/12 und XI ZR 500/11).

Darf ein Schuldner mehrere P-Konten führen?

Nein, das wäre ein Missbrauch und könnte strafrechtliche Folgen haben. Mit der Umwandlung seines Girokontos in ein P-Konto muss der Schuldner unterschreiben, dass er kein weiteres P-Konto hat. Die Einrichtung des P-Kontos meldet die Bank in der Regel der Kreditauskunftei Schufa. So wird kontrolliert, dass ein Schuldner in der Tat nicht mehrere P-Konten unterhält.

Kann ein P-Konto überzogen werden?

Die Verbraucherzentrale NRW rät dringend davon ab. "Einen Verrechnungsschutz für P-Konten, die im Minus geführt werden, gibt es nur für Sozialleistungen", erklärt Wellmann. Diese Sozialleistungen muss das Kreditinstitut innerhalb von zwei Wochen zur Verfügung stellen. "Für alle anderen Geldeingänge gibt es bei einem überzogenen P-Konto keinen gesetzlichen Schutz vor Verrechnung", fügt die Verbraucherschützerin hinzu.

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