Mögliche Steuerpflicht nach Rentenerhöhung prüfen

Berlin · Bislang nicht steuerpflichtige Senioren sollten prüfen, ob sie wegen der Rentenerhöhung vom 1. Juli womöglich eine Steuererklärung für 2014 abgeben müssen. Darauf weist die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) in Berlin hin.

 Die Rentenanpassung wirkt sich auf die Steuerpflicht aus: Ruheständler kommen dadurch unter Umständen über den steuerfreien Betrag für 2014. Foto: Jens Kalaene

Die Rentenanpassung wirkt sich auf die Steuerpflicht aus: Ruheständler kommen dadurch unter Umständen über den steuerfreien Betrag für 2014. Foto: Jens Kalaene

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Der Freibetrag, bis zu dem Rentner keine Steuern zahlen müssen, liegt für das Jahr 2014 bei 8492 Euro. Die Rentenerhöhung vom 1. Juli kann dazu geführt haben, dass die Einkünfte eines Ruheständlers nun über dem steuerfreien Freibetrag liegen.

Ob eine Steuererklärung nötig ist, hänge aber letztlich von der Gesamthöhe der Einkünfte und vom Jahr des Renteneintritts ab, erläutert die BStBK. Steuermindernd wirken können bei Senioren unter anderem Krankenkassenbeiträge und unter bestimmten Voraussetzungen Ausgaben im Zusammenhang mit Krankheiten. Die Renten wurden im Juli um 2,53 Prozent in den neuen und 1,67 Prozent in den alten Bundesländern erhöht.

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