Jobcenter zahlt bei Schulfahrt nicht für Skizeug

Berlin · Ein Schüler, der Hartz-IV-Leistungen bezieht, kann für eine Klassenfahrt einen Zuschuss oder die vollständige Übernahme der Kosten verlangen. Die Kosten für eine Skiausrüstung bei einer Skireise der Schulklasse muss das Jobcenter jedoch nicht bezahlen. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Sozialgerichts Berlin (Az.: S 191 AS 115/15 ER).

 Ein Schüler, der mit seiner Familie Hartz-IV bezieht, bekommt die Klassenfahrt teilweise oder vollständig vom Jobcenter bezahlt. Anspruch auf eine Skiausrüstung hat er jedoch nicht. Foto: Uwe Zucchi

Ein Schüler, der mit seiner Familie Hartz-IV bezieht, bekommt die Klassenfahrt teilweise oder vollständig vom Jobcenter bezahlt. Anspruch auf eine Skiausrüstung hat er jedoch nicht. Foto: Uwe Zucchi

Foto: DPA

Der Fall: Ein 14-jährige Schüler und seine Familie erhalten Hartz IV. Ihm wurde die Übernahme der Kosten für eine achttägige Klassenfahrt nach Südtirol bewilligt. Die Eltern beantragten für ihren Sohn auch die Übernahme von Kosten für die Skiausrüstung, den Skianzug, Skiunterwäsche, sowie Helm und Skibrille.

Das Urteil: Das Sozialgericht in Berlin lehnte den Antrag ab. Skiunterwäsche und -handschuhe seien Gegenstände, die aus den üblichen Mitteln des Regelsatzes zu finanzieren seien. Die anderen Gegenstände könnten die Eltern kostengünstig besorgen, etwa bei eBay, oder der Sohn könne sie, wie den Helm, vor Ort leihen. Das Jobcenter müsse daher die Kosten hierfür nicht übernehmen.

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