Jobcenter muss im Einzelfall Pkw-Darlehen gewähren

Celle · Das Jobcenter muss einer Arbeitnehmerin in Einzelfällen ein Darlehen zur Anschaffung eines Pkw gewähren. Das entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Az.: L 11 AS 676/15 B ER)

 Das Jobcenter muss in Notlagen einen Kredit gewähren. Foto: Ralf Hirschberger

Das Jobcenter muss in Notlagen einen Kredit gewähren. Foto: Ralf Hirschberger

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Die Zustimmung zum Pkw-Darlehen gilt zumindest vorläufig und unter der Voraussetzung, dass andernfalls Arbeitslosigkeit droht. So entschied das Gericht, wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Der Fall: Eine Frau ist bei einer Leiharbeitsfirma als Pflegehelferin beschäftigt und bezieht ergänzend zu ihrem Lohn Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV). Um zu den verschiedenen Arbeitsorten zu gelangen, nutzt die Frau ihren privaten Pkw. Sie informierte das Jobcenter an einem Sonntag per Mail darüber, dass ihr Auto am Vortag mit einem Schaden liegengeblieben sei und eine Reparatur 1000 Euro kosten werde. Sie benötige für ihre Arbeit ein privates Fahrzeug und bat um Unterstützung bei der Vermeidung der drohenden Arbeitslosigkeit.

Dafür beantragte sie am Tag darauf telefonisch beim Jobcenter ein Darlehen zum Kauf eines neuen Autos. Dieser Wagen kostete 2000 Euro. Das Jobcenter lehnte die Gewährung eines Darlehens ab: Es ging unter anderem davon aus, dass der Frau das Geld für den Kauf zur Verfügung gestanden habe und sie es dem Verkäufer bereits übergeben habe. Daraufhin beantragte Frau die Gewährung des Darlehens bei Gericht.

Das Urteil: Das Landessozialgericht verpflichtete das Jobcenter, das Darlehen zu gewähren. Zwar sei es grundsätzlich eine Ermessensentscheidung des Leistungsträgers, ob ein Darlehen gewährt wird. Hier habe das Jobcenter aber die Situation der Frau nicht ausreichend berücksichtigt. Sie sei bei ihrem Arbeitsverhältnis auf einen Pkw angewiesen, anderenfalls drohe der Arbeitsplatzverlust. Es sei dem Jobcenter im Rahmen einer Folgenabwägung zuzumuten, ein Darlehen zu gewähren. Im vorliegenden Fall sei der Pkw zur Ausübung der Tätigkeit erforderlich und die Anschaffung also nicht von vornherein unwirtschaftlich.

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