Gewinne aus Glücksspielen sind nicht immer steuerfrei

Berlin · Jede Woche hoffen tausende Glücksspieler auf sechs Richtige im Lotto. Wer den Jackpot dann wirklich knackt, stellt sich vielleicht nach der ersten Euphorie die Frage: Muss ich die Gewinne eigentlich versteuern?

 Wer im Lotto gewinnt, muss erstmal nichts ans Finanzamt abgeben. Erst wenn der Geldsegen Zinsen abwirft, muss gezahlt werden. Foto: Hendrik Schmidt

Wer im Lotto gewinnt, muss erstmal nichts ans Finanzamt abgeben. Erst wenn der Geldsegen Zinsen abwirft, muss gezahlt werden. Foto: Hendrik Schmidt

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Die gute Nachricht vorweg: Wer Gewinne aus Glücksspielen erzielt, muss diese in der Regel nicht versteuern - egal wie hoch sie ausfallen. Laut der Bundessteuerberaterkammer kann das Finanzamt Einnahmen aus Glücksspielen keiner besteuerbaren Einkommensart zuweisen. Das gilt sowohl für Gewinne aus deutschen staatlichen Lotterien als auch für Einnahmen aus Renn- und Sportwetten. Ebenso ist es bei Einnahmen aus dem Eurojackpot, einer online spielbaren Mehrländerlotterie: Sie sind für Spieler, die in Deutschland wohnen, steuerfrei.

Aufpassen müssen Glückspilze allerdings, wenn das Geld auf ihrem Konto eintrifft und Zinsen abwirft. Dann unterliegen die Gewinne der Abgeltungssteuer von derzeit 25 Prozent. Diese Einnahmen müssen beim Finanzamt angegeben und versteuert werden.

Wer Angebote anderer ausländischer Lotterien nutzt, sollte sich vorher genau über die steuerrechtliche Lage im jeweiligen Land erkundigen. Denn hier gilt: Der Staat, in dem die Lotterie ansässig ist, kann die Steuern für die Gewinne festsetzen.

Bei Glücksspielen im Internet kommt hinzu, dass der Anbieter über eine behördliche Erlaubnis zur Veranstaltung des Glücksspiels verfügen muss. Sollte das nicht der Fall sein, können die Einnahmen sogar beschlagnahmt und ein Bußgeld verhängt werden.

Wenn der Geldregen im unmittelbaren Zusammenhang mit der eigenen Arbeit steht, kann das Finanzamt die Gewinne einer der sieben Einkunftsarten zuweisen. Dann muss das Preisgeld in aller Regel auch in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Das bezieht sich unter anderem auf künstlerische, wissenschaftliche oder journalistische Auszeichnungen, also beispielsweise auf Preisgelder für einen Architektenwettbewerb, einen Film- oder einen Literatur-Preis.

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