Für Sammelbeförderung besteht weiter Steuerfreiheit

Berlin · Organisiert der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter die Fahrten zwischen einem Sammelpunkt und wechselnden Einsatzstellen, ist diese Sammelbeförderung steuerfrei.

 Bei einer Überarbeitung der Lohnsteuerrichtlinien fiel er einfach raus - der Hinweis auf Steuerfreiheit von Sammeltransporten. Er steht jetzt an anderer Stelle. Foto: Daniel Reinhardt

Bei einer Überarbeitung der Lohnsteuerrichtlinien fiel er einfach raus - der Hinweis auf Steuerfreiheit von Sammeltransporten. Er steht jetzt an anderer Stelle. Foto: Daniel Reinhardt

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"Aufgrund der geänderten Lohnsteuerrichtlinien 2015 waren daran allerdings Zweifel aufgekommen", erklärt Constanze Grüning vom Bund der Steuerzahler. Doch das Bundesfinanzministerium stellte nun klar: Die Steuerfreiheit bleibt bestehen.

Worum geht es? Viele Bauarbeiter sind beispielsweise auf verschiedenen Baustellen tätig. Um ihnen zu helfen, von ihrer Wohnung zu den Einsatzorten zu gelangen, bieten viele Bauunternehmer Möglichkeiten zur Beförderung an.

Die Mitarbeiter werden mit Bussen, Kleinbussen oder gemeinsam zur Verfügung gestellten Pkw zu ihren Tätigkeitsstätten befördert. Diese Sammelbeförderung war bislang in den Lohnsteuerrichtlinien aufgeführt und galt damit als steuerfrei.

Bei der Überarbeitung der Richtlinien wurde der Hinweis gestrichen. Dies führte zu Verunsicherungen. Die Finanzverwaltung gibt in ihrem Schreiben vom 19. Mai aber Entwarnung: Die Streichung hat lediglich redaktionelle Gründe.

Die Steuerfreiheit der Sammelbeförderung von Arbeitnehmern mit ständig wechselnden Einsatzgebieten wird nunmehr an anderer Stelle im Einkommensteuergesetz erfasst. Damit müssen Arbeitgeber diesen Vorteil auch künftig nicht bei der Lohnabrechnung erfassen, wenn alle Voraussetzungen für eine Sammelbeförderung erfüllt sind.

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