Finanzämter nehmen seit 1. März keine Kfz-Steuer mehr an

Karlsruhe · Gleiche Steuer, neuer Empfänger: Seit dem vergangenen Jahr sind anstelle der Finanzämter die Hauptzollämter und Bundeskassen für die Kraftfahrzeugsteuer zuständig.

 Bei der Kfz-Steuer ändert sich nichts, außer der Empfänger der Steuerzahlung. Dies ist seit dem 1. März nicht mehr das Finanzamt, sondern Hauptzollämter und Bundeskassen. Foto: Andrea Warnecke

Bei der Kfz-Steuer ändert sich nichts, außer der Empfänger der Steuerzahlung. Dies ist seit dem 1. März nicht mehr das Finanzamt, sondern Hauptzollämter und Bundeskassen. Foto: Andrea Warnecke

Foto: DPA

Für einen Übergangszeitraum haben die Finanzämter die Überweisung der Kraftfahrzeugsteuer an die zuvor gültige und gewohnte Bankverbindung der Landesfinanzkassen noch angenommen und weitergeleitet. Diese Frist ist aber nun abgelaufen.

Wer einen Dauerauftrag erteilt hat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen, muss den Auftrag auf das zuständige Hauptzollamt umstellen. Auch Einzel-Überweisungen, Einzahlungen und Schecks werden vom Finanzamt nicht mehr angenommen. Der Lastschrifteinzug wurde automatisch umgestellt, in diesem Fall brauchen Autofahrer nichts zu veranlassen. Die zuständige Bundeskasse kann auf der Homepage der Zollverwaltung ermittelt werden.

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