Fahrt zum Vereinsturnier: Auch Nichtmitglieder versichert

Celle · Die Enkelin spielt Fußball im Verein, ihre Oma fährt sie zur Hallenmeisterschaft. Dabei haben sie einen Autounfall. Ist die Großmutter nun über den Club mitversichert? Darüber hatte das Oberlandesgericht Celle zu entscheiden.

 Fahrt zum Fußballspiel des Vereins: Dann sind auch Nichtmitglieder versichert. Foto: Maja Hitij

Fahrt zum Fußballspiel des Vereins: Dann sind auch Nichtmitglieder versichert. Foto: Maja Hitij

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Fährt eine Person ein Vereinsmitglied mit dem Auto zu einer Sportveranstaltung, ohne selbst Mitglied des Vereins zu sein, hat sie im Falle eines Unfalls gegenüber dem Sportversicherer einen Entschädigungsanspruch. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (Az.: 5 U 16/14), wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Der Anspruch auf Entschädigung beschränkt sich aber auf materielle Schäden - Schmerzensgeld gibt es nicht.

Der Fall: Die Großmutter fuhr ihre Enkelin zu einer Hallenmeisterschaft im Fußball. Das Mädchen ist Mitglied des Sportvereins und gehört zum Fußballteam. Auf dem Weg hatten sie einen Unfall. Die Enkelin wurde leicht verletzt, die Großmutter erlitt dagegen ein Schädel-Hirn-Trauma, eine Kopfplatzwunde und mehrere Brüche. Sie war der Meinung, über die Versicherung des Sportvereins auch als Nichtmitglied versichert zu sein, da sie ein Vereinsmitglied gefahren hatte.

Das Urteil: Die Klage hatte teilweise Erfolg. Das Gericht sprach der Fahrerin den Ersatz des materiellen Schadens in Höhe von rund 2800 Euro zu. Die Zahlung eines Schmerzensgeldes lehnte das Gericht allerdings ab. Es liege im Interesse des Vereins, dass seine Mitglieder an Meisterschaften und Turnieren teilnähmen. Daher sei die Fahrt der Enkelin zur Kreishallenmeisterschaft eine durch die Sportversicherung abgedeckte Fahrt gewesen.

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