Bewusster Fehlalarm bei Feuerwehr kann teuer werden

Berlin · Wenn es irgendwo brennt, wird die Feuerwehr gerufen. Doch was, wenn der Einsatz gar nicht nötig war? In bestimmten Fällen dürfen Gemeinden die Kosten für einen Einsatz an den Verursacher weiterleiten.

 Wer einen Fehlalarm bei der Feuerwehr auslöst, bekommt vermutlich die Rechnung für den Einsatz. Ob man die zahlen muss, sollte geprüft werden. Foto: Patrick Seeger

Wer einen Fehlalarm bei der Feuerwehr auslöst, bekommt vermutlich die Rechnung für den Einsatz. Ob man die zahlen muss, sollte geprüft werden. Foto: Patrick Seeger

Foto: DPA

Wer vorsätzlich einen Feuerwehreinsatz auslöst, muss unter Umständen für die Kosten aufkommen. Zwar stellen die Kommunen für einen Großteil der Feuerwehreinsätze keine Rechnungen aus, erklärt der Deutsche Anwaltverein. In bestimmten Fällen erlauben die Feuerwehrgesetze der Bundesländer jedoch, dem Verursacher einen Einsatz in Rechnung zu stellen.

Rücken die Einsatzkräfte zum Beispiel nach einem Scherzanruf aus, kann das schnell teuer werden. So kostet beispielsweise in Berlin der Einsatz eines Löschfahrzeuges pro Minute 4,70 Euro. Für einen Kranwagen werden 11,70 Euro fällig. Da die Feuerwehr bei unklarer Gefahrenlage in der Regel mehrere Fahrzeuge in Bewegung setzt, kann ein bewusst ausgelöster falscher Alarm für den Verursacher hohe Kosten nach sich ziehen.

Mitunter werden Verursacher auch dann zur Kostenübernahme verpflichtet, wenn er sich grob fahrlässig verhalten hat. So musste beispielsweise nach einer Entscheidung des Landgerichts Neustadt ein Lehrer die Kosten für einen Feuerwehreinsatz tragen, nachdem er einen Kochtopf mit Frittierfett auf dem Herd der Schulküche vergessen hatte (AZ: 5 K 221/11.NW).

Anders entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden, nachdem ein Mann Spargel und Sauce Hollandaise auf dem Herd anbrennen ließ (AZ.: 1 K 1391/09.WI). In diesem Fall habe der Mann nicht mit einer erhöhten Brandgefahr rechnen müssen, so das Gericht.

Wer nach einem Einsatz tatsächlich eine Rechnung erhält, sollte sie in jedem Fall genau prüfen. In der Vergangenheit haben die Gerichte immer wieder Rechnungen für ungültig erklärt, weil die Kosten zu hoch oder die Einsatzzeiten zu grob kalkuliert waren.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort