Bei Untergewicht sind höhere Hartz-IV-Ansprüche möglich

Aurich (dpa/tmn) - Wer ein krankheitsbedingtes Untergewicht hat, hat unter Umständen Anspruch auf höhere Hartz-IV-Leistungen. In solchen Fällen kann die Ernährung höhere Kosten verursachen. Das entschied das Landessozialgericht Aurich, wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des DAV mitteilt.

 Wer Hartz-IV bezieht, hat nicht viel Geld. Foto: Franz-Peter

Wer Hartz-IV bezieht, hat nicht viel Geld. Foto: Franz-Peter

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Der Fall: Ein Mann leidet an einer chronischen Erkrankung. Diese führt dazu, dass er bei einer Körpergröße von 1,78 Meter nur noch knapp 50 Kilo wiegt. Das zuständige Jobcenter lehnte die Bewilligung von höheren Leistungen wegen einer kostenaufwendigen Ernährung allerdings ab.

Das Urteil (Az.: s 55 as 100/14): Zu Unrecht, wie die Richter entschieden. Die Berichte der Fachärzte legten nahe, dass das Untergewicht durch die chronische Erkrankung verursacht wurde, so das Gericht. Wer aus medizinischen Gründen eine kostenaufwendige Ernährung benötigt, könne diesen Mehrbedarf auch gegenüber dem Jobcenter geltend machen. Der Anspruch sei daher berechtigt. Dabei sei pro Monat ein Mehrbedarf von zehn Prozent der Regelbedarfsstufe zu gewähren.

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