Auf Autofahrer kommt Pkw-Maut und Kfz-Steuer-Senkung zu

Berlin · Worauf müssen sich Autofahrer bei der Pkw-Maut einstellen? Einige wichtige Punkte des Gesetzespakets:

 Autofahrer müssen künftig für Autobahnen und Bundesstraßen in Deutschland eine Pkw-Maut bezahlen. Inländer werden durch eine Senkung der Kfz-Steuer entlastet. Foto: Karl-Josef Hildenbrand

Autofahrer müssen künftig für Autobahnen und Bundesstraßen in Deutschland eine Pkw-Maut bezahlen. Inländer werden durch eine Senkung der Kfz-Steuer entlastet. Foto: Karl-Josef Hildenbrand

Foto: DPA

Straßennetz: Inländer sollen für das knapp 13 000 Kilometer lange Autobahnnetz und das 39 000 Kilometer lange Netz der Bundesstraßen Maut zahlen. Pkw-Fahrer aus dem Ausland nur auf den Autobahnen.

Mautpreise für Inländer: Alle inländischen Autobesitzer müssen eine Jahresmaut zahlen, die vom Konto abgebucht wird. Sie richtet sich nach Größe und Umweltfreundlichkeit des Autos. Im Schnitt kostet sie 74 Euro, maximal 130 Euro. Benziner sind günstiger als Diesel.

Mautpreise für Fahrer aus dem Ausland: Für Ausländer gibt es neben der genauso berechneten Jahresmaut eine Zehn-Tages-Maut für 5, 10 oder 15 Euro sowie eine Zwei-Monats-Maut für 16, 22 oder 30 Euro.

Ausgleich für Inländer: Inländer sollen für Mautzahlungen durch eine geringere Kfz-Steuer wieder entlastet werden - auf den Cent genau. Bei besonders schadstoffarmen Autos (Euro 6) ist es möglich, für Maut und Steuer künftig etwas weniger zu zahlen als jetzt für die Steuer.

Besondere Fahrzeuge: Mautpflichtig sind auch Wohnmobile. Motorräder, Elektroautos, Wagen von Behinderten und Krankenwagen sind mautfrei.

Kontrollen: Statt an Klebe-Vignetten sollen Mautzahler über das Nummernschild ihres Autos zu erkennen sein. Kontrolliert werden soll dies in Stichproben durch einen elektronischen Kennzeichen-Abgleich. Daten sollen nur hierfür erfasst und schnell wieder gelöscht werden.

Strafen: Wer keine Maut zahlt und erwischt wird, muss eine Geldbuße zahlen. Eine genaue Höhe nennt das Gesetz vorerst nicht. Geldbußen sollen auch im Ausland eingetrieben werden.

Rückzahlungen: Inländer, die nachweisen wollen und können, dass sie in einem Jahr nicht auf Autobahnen und Bundesstraßen gefahren sind, können die Maut zurückfordern. Nachweis könnte ein Fahrtenbuch sein.

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