Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen

Frankfurt/Main · Im Frühjahr berufen die meisten Aktiengesellschaften ihre Hauptversammlungen ein. Allein von den insgesamt 30 Gesellschaften des Dax laden im April 9 und im Mai weitere 17 ihre Anteilseigner ein.

 Aktienunternehmen halten in der Regel einmal im Jahr eine Hauptversammlung ab. Aktionäre sollten der Einladung folgen und ihre Rechte wahrnehmen. Foto: Julian Stratenschulte

Aktienunternehmen halten in der Regel einmal im Jahr eine Hauptversammlung ab. Aktionäre sollten der Einladung folgen und ihre Rechte wahrnehmen. Foto: Julian Stratenschulte

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Aktionäre sollten diese Termine nutzen, denn auf den Hauptversammlungen können sie von ihren Mitspracherechten Gebrauch machen. Darauf weist die Aktion "Finanzwissen für alle" der Fondsgesellschaften hin.

So können Aktionäre vom Vorstand Auskunft über alle Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen und über einen Vorschlag zur Gewinnbeteiligung (Dividende) abstimmen. Außerdem haben Aktionäre bei einer Kapitalerhöhung ein sogenanntes Bezugsrecht. Welche Punkte auf Hauptversammlung eine Rolle spielen:

Bericht zur Geschäftsentwicklung: Zu Beginn der Hauptversammlung informiert der Vorstand über die Geschäftsentwicklung des zurückliegenden Jahres und gibt einen Ausblick auf die weitere Entwicklung im laufenden Jahr. Bei diesem Tagesordnungspunkt können Aktionäre ihre Fragen direkt an den Vorstand richten. Die Fragen sind zuvor schriftlich beim Unternehmen einzureichen.

Entscheidung zur Gewinnverwendung: Wenn das Unternehmen Gewinne erwirtschaftet, stimmen die Aktionäre über den Vorschlag des Vorstands ab, welcher Teil der Gewinne als Dividende ausgeschüttet wird oder für weitere Investitionen im Unternehmen verbleiben soll.

Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat: Bei einer Hauptversammlung entscheiden die Aktionäre darüber hinaus, ob die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats entlastet werden sollen, sofern sie mit den Leistungen der Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder einverstanden sind. Sind sie das nicht, können sie die Entlastung verweigern. Gründe, die eine Entlastung des Vorstands nicht rechtfertigen, können etwa ein Ergebniseinbruch des Unternehmens oder anhängige Klagen sein.

Wahlen zum Aufsichtsrat: Unter diesen Gesichtspunkten sollte auch die Wahl eines Aufsichtsrats erfolgen, denn der Aufsichtsrat überwacht den Vorstand eines Unternehmens. Viele Unternehmen berufen ihre Aufsichtsräte überwiegend aus dem Kreis ihrer Großaktionäre. Doch dem Gremium sollten auch unabhängige Personen angehören.

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